Bird & Bird LLP zusammen mit Mitscherlich PartmbB gewinnen erneut für Nespresso im Kaffeekapsel-Streit – das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinem Urteil von 12. April 2018 (Az. I-2 U 32/17) das erstinstanzliche Urteil revidiert und die Klage der Ethical Coffee Company (ECC) gegen Nespresso, Groupe SEB und De‘Longhi abgewiesen.
ECC hatte behauptet, dass ein bestimmtes Bauteil in den Nespresso-Kaffeemaschinen das europäische Patent EP 2 312 978 B1 verletze. Das OLG hat nach einer mündlichen Verhandlung von nur 20 Minuten die Patentverletzung abgelehnt und das Urteil noch am selben Vormittag verkündet. Die Revision zum BGH ist im Urteil nicht zugelassen; die Nichtzulassungsbeschwerde kann eingereicht werden.
ECCs Patent betrifft ein harpunenartiges Relief zum Festhalten von Kaffeekapseln im Inneren einer Kaffeekapselmaschine, wobei nur solche Kaffeekapseln festgehalten werden sollen, die bei Kontakt mit heißem Wasser verformt werden können. Die Nespresso-Kapseln sind daher von dem Patent ohnehin nicht betroffen. In der mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende Richter, Herr Dr. Thomas Kühnen, zu erkennen gegeben, dass es bei den Nespresso-Maschinen an eben einem solchen harpunenartigen Relief fehlt. ECC hatte das erstinstanzliche Urteil ohnehin nicht vollstreckt, möglicherweise wegen des damit zusammenhängenden Schadensersatzrisikos für den Fall, dass es aufgehoben wird, wie es vorliegend nun auch eingetreten ist.
Das Düsseldorfer Urteil reiht sich ein in eine Serie von Urteilen zugunsten von Nespresso. So hat Nespresso erst vor einem Monat beim Tribunal de Grande Instance in Paris die Abweisung der parallelen französischen Klage erreicht (Az. 15/00914; Berufung möglich). Genau vor einem Jahr hatte das Schweizer Bundesgericht ebenso wie das Gericht erster Instanz die parallele Schweizer Klage zurückgewiesen (Az. 4A_520/2016; rechtskräftig).
Nespresso wurde von den folgenden Bird & Bird und Mitscherlich Anwälten vertreten:
Vertreter Nespresso (Deutschland):
Bird & Bird LLP, Düsseldorf: Dr. Matthias Meyer, Felix Rödiger, Associate:
Jochen Weberruß
Vertreter Nespresso (Frankreich):
Bird & Bird AARPI, Paris: Partner Yves Bizollon, Laurent Labatte (Counsel)