Bird & Bird LLP hat die gerichtliche Auseinandersetzung um falsche Tatsachenbehauptungen des Südwestrundfunks (SWR) über Obst-, Gemüse- und Beerenkapseln von The JuicePlus+ Company Europe GmbH (JuicePlus+) erfolgreich beendet.
In drei einstweiligen Verfügungen gegen den Südwestrundfunk und gegen den Saarländischen Rundfunk hat die Pressekammer des Landgerichts Hamburg sämtliche drei Behauptungen des SWR über JuicePlus+ Produkte untersagt. Einen im Mai erhobenen Widerspruch hat der Sender vor Kurzem zurückgenommen und alle ergangenen einstweiligen Verfügungen in vollem Umfang als endgültige und rechtsverbindliche Regelung anerkannt.
Das Gericht stellt fest, dass die Produkte „keine erhöhten Pestizidwerte aufweisen“ (Az. 324 O 61/20) und „dass die empfohlene Menge an Folsäure, die überhaupt täglich zu sich genommen werden darf, nicht bereits durch die Kapseln überschritten wird“ (Az. 324 O 58/20). Schließlich wichen die auf dem Etikett angegebenen Vitaminwerte nicht von den tatsächlich enthaltenen Werten ab (Az. 16/20).
JuicePlus+ hatte vor der Sendung keine hinreichende Gelegenheit erhalten, zur Vitaminanalytik und zu den damit verbundenen Maßnahmen der Qualitätssicherung Stellung zu nehmen. Der SWR hatte JuicePlus+ zwar Fragen zukommen lassen. Diese sprachen die angeblich falschen Vitaminangaben auf dem Etikett aber nicht an. Die Grundsätze der journalistischen Sorgfaltspflicht erfordern dagegen, dass der Betroffene vor der Berichterstattung zu den konkreten Vorwürfen befragt wird.
„Das ist ein wegweisender Erfolg für JuicePlus+ in allen deutschsprachigen Ländern“, sagt Alexander Hinkhofer Coelho, Regional Director DACH von JuicePlus+.
Client Relationship Partner Dr. Matthias Lang sagt zu diesem Erfolg: „JuicePlus+ gehört seit über fünf Jahren zu unseren Mandanten, u.a. in Belgien, Finnland und den Vereinigten Arabischen Emiraten und ich freue mich sehr, dass wir sie nun auch wieder in Deutschland erfolgreich begleiten konnten.“
JuicePlus+ wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten vertreten: Partner Dr. Niels Lutzhöft, LL.M. und Associate Dr. Simon Hembt beide Commercial/Medienrecht, Frankfurt am Main sowie Partner Dr. Sebastian Höpfner, Patentanwalt, München.