Bird & Bird LLP und der österreichische SaaS-Anbieter für Alarmierung und Krisenkommunikation safeREACH schließen einen Kooperationsvertrag über den gemeinsamen Marktstart von „safeREACH“ in Deutschland.
Dr. Stephan Waldheim, Counsel im Bereich Kartellrecht bei Bird & Bird und Initiator der Kooperation, ist vom Erfolg der Zusammenarbeit überzeugt: „Wir haben ein klares Anforderungsprofil, denn Legal Tech ist für uns insbesondere im Bereich von Hausdurchsuchungen ein äußerst sensibles Thema: die Technologie muss absolut verlässlich sein – safeREACH kommt aus dem Polizei- und Feuerwehreinsatz und wurde dort bereits vielfach erprobt. Wir sind uns sicher, dass wir mit safeREACH den idealen Partner gefunden haben, um die Beratung unserer Mandanten im Rahmen ihrer globalen Krisenbewältigungs- und Compliance-Aktivitäten auf eine neue Ebene zu heben. Wir setzen mit dieser Kooperation neue Maßstäbe – und unsere Mandanten profitieren davon.“
Carsten Beisheim, Partner und Experte in den Bereichen Compliance und Corporate Governance bei Bird & Bird, ergänzt: „Eine Hausdurchsuchung ist für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Stresssituation, in der es vorkommen kann, dass unternehmensinterne Abläufe und Richtlinien nicht umgehend befolgt und die richtigen Ansprechpartner wie der Compliance Officer und die externen Anwälte nicht zeitgerecht eingeschaltet werden können. Die safeREACH-App sorgt für den schnellen, koordinierten Informationsfluss bei Dawn Raids zwischen allen relevanten und vordefinierten Ansprechpartnern, ob innerhalb oder außerhalb des Unternehmens, und stellt damit einen absoluten Mehrwert für unsere Mandanten dar.“
Auch Hermann Scheller, Geschäftsführer der safeREACH GmbH, blickt dem Marktstart gespannt entgegen: „Es freut uns ganz besonders, Bird & Bird als starken Partner für safeREACH bekannt zu geben. Unsere App informiert auf Knopfdruck alle Beteiligten und führt mittels individueller Checklisten und Guidelines sicher durch die Hausdurchsuchung. Nach Abschluss steht automatisch ein revisionssicheres Protokoll zur Verfügung.“