Bird & Bird LLP hat das deutsche Wertpapierinstitut Concedus GmbH bei der Antragstellung für eine Erlaubnis unter der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung ((EU) 2020/1503 - European Crowdfunding Service Provider Regulation - ECSPR) als sog. Schwarmfinanzierungsdienstleister beraten.
Der Antrag wurde am 10. November 2021 eingereicht – dem Tag, ab dem die Verordnung erstmals anzuwenden ist. Der Erlaubnisantrag der Concedus bei der BaFin dürfte damit einer der ersten in der ganzen EU sein.
Die EU hatte vor einem Jahr die Schwarmfinanzierungsverordnung erlassen, die ab dem 10. November 2021 gilt. Diese stellt EU-weit einheitliche Anforderungen an Crowdfunding-Dienstleister und ermöglicht ein grenzüberschreitendes Tätigwerden. Die Concedus GmbH betreibt als Wertpapierinstitut bereits die Anlagevermittlung und fungiert als Haftungsdach für namhafte Crowdfunding-Plattformen. Zukünftig will sie auch unter der neuen EU-Verordnung ihre Dienste anbieten.
Als Vorreiterin in ganz Europa nutzte Concedus die Möglichkeit den Erlaubnisantrag schon am Tag der Anwendbarkeit der Verordnung einzureichen. Die besondere Herausforderung bestand insbesondere darin, dass die BaFin bisher keine Hinweise zum Erlaubnisverfahren veröffentlicht hat. Darüber hinaus hält auch die ESMA die entsprechenden Ausführungsbestimmungen nur in Konsultationsfassungen bereit, diese hat die Europäische Kommission aber noch nicht erlassen.
Die Concedus GmbH wurde von folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Counsel Johannes Wirtz, LL.M., Partner Dr. Matthias Winter und Associate Timo Förster, alle Finanzierung und Finanzregulierung, Frankfurt am Main.