Ich bin Partner in unserer Intellectual Property Praxisgruppe und in unserem Düsseldorfer Standort tätig, wo auch die wichtigsten Patentverletzungsgerichte Europas sitzen. Ich bin auf das Patentrecht spezialisiert und in verschiedenen technischen Gebieten tätig.
Als Rechtsanwalt in unserem Büro in Düsseldorf und Mitglied der IP-Praxisgruppe berate ich nationale und internationale Mandanten aus verschiedenen Branchen in allen Fragen des Patentrechts mit Schwerpunkt auf Patentverletzungsverfahren und Lizenzverträgen.
Die internationale Anwaltskanzlei Bird & Bird gewinnt für die Neuraxpharm Arzneimittel GmbH, Europas führendem Anbieter von Arzneimitteln für Erkrankungen des zentralen Nervensystems (ZNS), das deutsche Gerichtsverfahren gegen Biogen MA, Inc. wegen eines Medikaments gegen Multiple Sklerose ("MS").
Das Landgericht Düsseldorf hat am 22.09.2022 ein Urteil verkündet, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung („eV“) gegen den Vertrieb des MS-Generikums "Dimethylfumarat Neuraxpharm" in Deutschland zurückgewiesen wurde. Der Antrag auf einstweilige Verfügung von Biogen stützte sich auf die Behauptung, dass die Vermarktung von "Dimethylfumarat Neuraxpharm" in Deutschland den deutschen Teil des europäischen Patents EP 2 653 873 B1 ("EP'873") verletzen würde.
Auf der Grundlage der vorgelegten Beweise stellte das Landgericht fest, dass Biogen keinen Verfügungsgrund für die Erteilung der beantragten eV nachweisen konnte. In seinem Urteil, mit dem der eV-Antrag zurückgewiesen wurde, stellte das Landgericht Düsseldorf die Rechtsbeständigkeit von EP'873 in Frage und hielt es für wahrscheinlicher, dass EP'873 im anhängigen EPA-Einspruchsverfahren wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit widerrufen wird, als dass es aufrechterhalten wird. In diesem Zusammenhang ging das Landgericht davon aus, dass die tägliche Dosierung von 480 mg DMF nicht erfinderisch sei.
Die Neuraxpharm Arzneimittel GmbH wurde von folgenden Bird & Bird Anwälten vertreten: Federführung Partner Dr. Matthias Meyer und Counsel Dr. Daniel Misch (beide Gewerblicher Rechtsschutz, Düsseldorf).
Dr. Matthias Meyer sagt: "Wir freuen uns sehr, dass wir Neuraxpharm in diesem wegweisenden Verfahren gegen Biogen beraten konnten. Es ist besonders erfreulich, dass wir Neuraxpharm dabei helfen konnten, auf dem deutschen Markt zu bleiben, obwohl in Patentverletzungsverfahren oftmals Originalhersteller siegreich sind."