Ich bin bei unserer Kanzlei seit der Eröffnung des ersten deutschen Büros in Düsseldorf im Jahre 2002 tätig. Ich habe rund 20 Jahre Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr patentrechtlicher Ansprüche.
Als Associate im Bereich Intellectual Property berate ich nationale und internationale Mandanten in allen Bereichen des Rechts des Geistigen Eigentums mit besonderem Schwerpunkt auf Patente, Gebrauchsmuster und Geschäftsgeheimnisse.
Die internationale Anwaltskanzlei Bird & Bird vertritt die CureVac SE bei ihrer Klage gegen die BioNTech SE wegen Patentrechts- und Gebrauchsmusterverletzung.
CureVac ist Inhaberin zahlreicher Schutzrechte auf dem Gebiet der Molekularbiologie bzw. der Biotechnologie. Unter anderem ist sie Inhaberin von Patent- und Gebrauchsmusterrechten, die bei der Entwicklung und Herstellung von auf dem Botenmolekül Messenger-RNA (mRNA) basierenden Medikamenten und Impfstoffen virulent werden (EP 1 857 122 B1, DE 20 2015 009 961 U1, DE 20 2021 003 575 U1, DE 20 2015 009 974 U1 sowie EP 3 708 668 B1). Eine auf dem Botenmolekül mRNA-beruhende Technik wurde unter anderem im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen im Rahmen der Coronapandemie eingesetzt.
BioNTech vertreibt in Deutschland Impfstoffe unter dem Namen „Comirnaty - Tozinameran, COVID-19-mRNA-Impfstoff (Nukleosid-modifiziert)“. Nach Ansicht von CureVac verwirklichen diese Impfstoffe die Lehre ihrer Klagepatente bzw. Gebrauchsmuster. Sie wendet sich daher im Wege der Stufenklage gegen diese Verletzung mit dem Ziel, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die erste Stufe wurde am 15. August 2023 vor der 4c. Patentkammer des Landgerichts Düsseldorf verhandelt (Aktz.: 4c O 38/22, 4c O 46/22, 4c O 47/22, 4c O 48/22 und 4c O 51/22). CureVac verlangt von BioNTech Auskunft und Rechnungslegung darüber, in welchem Umfang sie unter Benutzung der von CureVac geschützten technischen Lehre modifizierte mRNA in diesem Sinne zur Herstellung eines Impfstoffs zur Impfung gegen virale Infektionskrankheiten verwenden bzw. verwendet haben.
Die Kammer hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung mit Rücksicht auf eine am 19.12.2023 anstehende Verhandlung des Bundespatentgerichts über die Nichtigkeitsklage auf den 28.12.2023 bestimmt. In den weiteren Verfahren ist der Termin zu Verkündung einer Entscheidung auf den 28.09.2023 bestimmt worden.