Als Spezialist für Arbeitsrecht in unserem Hamburger Büro und Mitglied der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht berate ich in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate zu allen Fragen der laufenden Personalarbeit und bin unter anderem tätig im Bereich der Gestaltung von Arbeitsverträgen, des Kündigungsrechtes sowie der Arbeitnehmerüberlassung und dem Einsatz von Fremdpersonal. Daneben berate ich zu kollektivrechtlichen Themen, insbesondere tarifvertraglichen Aspekten, sowie dem Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und dem Umgang mit Betriebsräten.