Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2025 eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation zur neuen Verbraucheragenda 2025-2030 eingeleitet, die von einem Aktionsplan für Verbraucher im Binnenmarkt begleitet wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher in vollem Umfang von einem modernen, fairen und nachhaltigen Binnenmarkt profitieren können. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über diese neue Initiative. Die Konsultationsphase ist bis zum 11. August 2025 geöffnet.
Digitale Fairness & Durchsetzung
Die Verbraucheragenda 2025-2030 zielt darauf ab, aufkommende Risiken in den digitalen Märkten, wie manipulative Online-Praktiken und KI-basierte Tools, anzugehen und gleichzeitig die Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften in der gesamten EU zu stärken.
Stärkung des Schutzes schutzbedürftiger Verbrauchergruppen
Kinder, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und andere schutzbedürftige Gruppen sollen angemessen berücksichtigt werden, um eine faire Behandlung und angemessene Schutzmaßnahmen zu gewährleisten.
Förderung eines grünen Wandels
Die Kommission will nachhaltigen Konsum weiter unterstützen, "grüne" Kaufoptionen leichter zugänglich machen und das allgemeine Umweltbewusstsein fördern, ohne die Bezahlbarkeit von Produkten order Dienstleistungen zu beeinträchtigen.
Obwohl die endgültige Präsentation der Verbraucheragenda 2025-2030 für das 4. Quartal 2025 geplant ist, enthält der begleitende Aktionsplan konkrete Initiativen mit Zeitplänen bis 2030. Wichtige Vorschläge - wie z. B. der "Rechtsakt zur digitalen Fairness" (Digital Fairness Act) - sollen die bestehende Gesetzgebung (einschließlich des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) ergänzen und potenziell unlautere oder schädliche Online-Praktiken angehen.
Aufbauend auf der Verbraucheragenda 2020-2025 knüpft diese neue Strategie an frühere Ziele an, passt sich aber an die sich verändernden Marktrealitäten an.
Grenzüberschreitende Hindernisse
Hindernisse wie Liefer- und Zahlungsbeschränkungen erschweren es Verbrauchern sowie Unternehmen immer noch, alle Vorteile des Binnenmarkts außerhalb des eigenen EU-Landes voll auszuschöpfen.
Unlautere Geschäftspraktiken wie Dark Patterns
Die Kommission hebt Dark Patterns, Influencer-Marketing und andere moderne Verkaufsmethoden als Bereiche hervor, die klarere und einheitlichere Regeln benötigen.
Mangel an nachhaltigen Optionen
Die Entscheidungen der Verbraucher spiegeln häufig ihre Absichten und ökologischen Bedenken nicht wider - viele nachhaltige Produkte sind nach wie vor teuer oder schwierig auffindbar.
Durchsetzung des EU-Verbraucherrechts
Die Koordinierung zwischen den Behörden, die sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene für die Durchsetzung der verschiedenen Rechtsvorschriften, einschließlich Verbraucherschutz- und Produktsicherheitsvorschriften, Zollrecht, Datenschutzvorschriften und Rechtsvorschriften über digitale Dienste, zuständig sind, ist schwierig. Die Kommission beabsichtigt, Maßnahmen einzuführen, um eine Fragmentierung der Rechtsvorschriften zu vermeiden und die Durchsetzung zu erleichtern.
Die Kommission erklärt, dass sich die Verbraucheragenda 2025-2030 nicht nur positiv auf die Verbraucher, sondern auch auf die Unternehmen auswirken wird, indem sie die Rechtssicherheit und die Durchsetzung verbessert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen fördert, sodass Unternehmen jeder Größe mit Klarheit und Planungssicherheit arbeiten und auf einer fairen und gleichberechtigten Grundlage am Wettbewerb teilnehmen können. Obwohl sich die neue Strategie in der Tat auch auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftswachstums innerhalb der Union konzentriert, werden Unternehmen durch neue Gesetze zum Schutz der Verbraucher sehr wahrscheinlich vor weitere regulatorische Herausforderungen gestellt.
Im Rahmen der bis zum 11. August 2025 laufenden Konsultationsphase hatten Verbraucher, Verbraucherverbände und andere Vereinigungen der Zivilgesellschaft, Unternehmen, Industrieverbände, nationale Behörden und Verbraucherorganisationen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, ihre Ansichten zur Verbraucheragenda 2025-2030 und den vorgeschlagenen Folgemaßnahmen mitzuteilen. Nach dieser Feedback-Phase wird die Kommission ihre Pläne, einschließlich potenzieller Legislativvorschläge und politischer Initiativen, fertigstellen. Das Ergebnis wird eine sogenannte Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen sein, die im 4. Quartal 2025 offiziell präsentiert wird.
Relevante Interessenträger sind aufgerufen, sich direkt am Konsultationsprozess zu beteiligen, um die Zukunft des Verbraucherschutzes im Binnenmarkt zu gestalten.
Das Konsultationsdokument der Kommission Verbraucheragenda 2025-2030 und Aktionsplan für Verbraucherinnen und Verbraucher im Binnenmarkt finden Sie auf der Website der europäischen Kommission.