Bird & Bird LLP hat die Aphria Deutschland GmbH im Vergabeverfahren zu Anbau, Verarbeitung und Übergabe von Cannabis für medizinische Zwecke beraten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Aphria den Zuschlag für mehrere Lose erteilt.
Vor allem im Ausland genießt dieses Verfahren große Aufmerksamkeit, da es als eine Art Blaupause für die Liberalisierung des Marktes für Cannabismedizin gesehen wird. Konzepte für Anbau und Verarbeitung von medizinischem Cannabis mussten, in Übereinstimmung mit deutschem Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht, neu entworfen, vergaberechtlich „wasserdicht“ und auf die Punktverteilung optimiert gestaltet werden. In Kanada unterliegt Cannabis nicht den strengen pharmazeutischen Maßstäben, sondern genießt eine Art Zwischenstatus zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln. Insoweit wurde hier Neuland betreten.
Für Aphria-Deutschland-Geschäftsführer Hendrik Knopp ist die Entscheidung des BfArM eine Bestätigung für „die konsequente Ausrichtung des Unternehmens und unserer Prozesse auf eine wissenschaftsgestützte, evidenzbasierte Cannabismedizin von der Anzucht der Pflanzen bis zur pharmazeutischen Herstellung.“
Hintergrund
Bird & Bird zählt mit ihrer rechtsübergreifenden Sektorexpertise zu den Vorreitern im Bereich Cannabismedizin. Die Aphria Deutschland GmbH wird im Vergabeverfahren von einem Bird & Bird-Team unter Federführung von Dr. Alexander Csaki (Vergaberecht) und Dr. Niels Lutzhöft (Arzneimittelrecht) begleitet. Dr. Niels Lutzhöft berät die Aphria Deutschland GmbH und die konzernverwandte Nuuvera Deutschland GmbH überdies laufend in arznei- und lebensmittelrechtlichen Fragen. Die Mandatsbeziehung zu der konzernverwandten Nuuvera Corp. (Kanada) kam durch Vermittlung des Londoner Corporate-Partners Simon Fielder an Dr. Niels Lutzhöft zustande. Die Nuuvera Corp. wurde im Jahr 2017 von der Aphria Inc. mit Sitz in Leamington/Kanada übernommen.