Als Rechtsanwältin in unserer Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in München berate ich nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate Mandanten zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen von der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Richtlinien, bis hin zu kündigungsrechtlichen Themen oder Arbeitnehmerüberlassung. Darüber hinaus umfasst meine Tätigkeit auch die Beratung zu kollektivrechtlichen Aspekten, wie z.B. der betrieblichen Mitbestimmung.