Spezialist für Informations- und Kommunikationsrecht
Als Rechtsanwalt berate ich Unternehmen in allen Bereichen des Informations-, Kommunikations- und Technologierechts. Zudem vertrete ich Unternehmen sowohl vor Gericht als auch in Verhandlungen und gegenüber Behörden.
Mein Anspruch ist es jedoch, in allen 'Rechtsfragen der Informationgesellschaft' zu Hause zu sein - und deshalb auch dort noch Rechtsrat geben zu können, wo rechtliches Neuland betreten wird, wo häufig noch keinerlei Rechtsprechung oder Literatur vorliegt und wo man rechtliches Wissen auf ganz neue Zusammenhänge und Sachverhalte anwenden muss. In solchen Fällen berate ich pragmatisch und risikoorientiert.
Ich bin Mitglied des 'Fachausschuss Informationsrecht' des Deutschen Anwaltsvereins und war zwei Amtszeiten lang Mitglied des European Advisory Board der IAPP. Wissenschaftlich bin ich aktiv als Herausgeber eines Kommentars zum TTDSG und als Autor unter anderem des von Gierschmann et. al. herausgegebene Kommentar zur DSGVO, dem Beck'schen Kommentar zum Rundfunkrecht und dem Beck´schen Handbuch zum IT- und Datenschutzrecht.
Ich berate meine Mandanten in allen Feldern der Technologieregulierung, darunter zum Datenschutz und zur Datenregulierung, zur Providerhaftung (Digital Services Act) und Content Moderation sowie im Telekommunikationsrecht und im Medienrecht. Ich vertrete Mandanten regelmäßig auch vor Gericht, einschließlich Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.
Ich bin erfahren in der Vertragsgestaltung, speziell bei Verträgen mit Bezug zu Informations- und Kommunikationstechnologie. In diesem Bereich erstelle ich häufig Verträge mit Bezug zum Datenaustausch, beispielsweise Intragroup Data Transfer Agreements oder Data Processing Agreements.
Ich berate und vertrete Mandanten regelmäßig bei IT-Sicherheitsvorfällen bzw. Data Breaches. Ich bin erfahren sowohl im Umgang mit Meldepflichten als auch mit dem nachfolgenden Umgang mit Behörden, Medien und Betroffenen.