Als Spezialist für Arbeitsrecht in unserem Hamburger Büro und Mitglied der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht berate ich in sämtlichen Bereichen des individual- und kollektivrechtlichen Arbeitsrechts, häufig grenzüberschreitend. MandantInnen schätzen meine Auseinandersetzung mit dem wirtschaftlichen Hintergrund ihrer Fragestellungen, die zu einer lösungsorientierten und pragmatischen Beratung führt.
Meine Praxis umfasst alle Aspekte der laufenden Personalarbeit, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses und der damit einhergehenden individuellen vertraglichen Ausgestaltung bis zur einvernehmlichen oder streitigen Beendigung. Im letzteren Falle begleite ich regelmäßig interne Ermittlungen, um drohenden gerichtlichen Streitigkeiten vorzubeugen oder sie bestmöglich vorzubereiten. Hinzu kommt die Beratung bei Umstrukturierungen im kleinen und großen Stil, bei denen tarifvertragliche Fragen sowie die betriebliche Mitbestimmung oftmals eine entscheidende Rolle spielen. Auch wenn ich gerne für meine MandantInnen im Gerichtssaal kämpfe, findet sich die bessere Lösung häufig am Verhandlungstisch.