Als Rechtsanwältin an unserem Düsseldorfer Standort gehöre ich der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht an und berate sowohl ausländische als auch inländische Unternehmen jeder Größe in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich biete umfassende Beratung sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Abwicklung von Kündigungen und der Beratung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung. Darüber hinaus bin ich auf kollektive Arbeitsrechtsfragen spezialisiert, darunter die betriebliche Mitbestimmung, Betriebsratsangelegenheiten sowie die Verhandlung und Umsetzung von Tarifverträgen. Ich vertrete meine Mandanten vor Gericht in individuellen und kollektiven arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.