Als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht berate ich von unserem Münchner Büro aus sowohl nationale als auch internationale Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Mein Fokus liegt auf der Begleitung meiner Mandaten bei verschiedensten Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen entstehen. Darüber hinaus gestalte ich für sie maßgeschneiderte arbeitsrechtliche Dokumente wie Arbeitsverträge, Geschäftsführerdienstverträge und Vergütungsvereinbarungen.