Blockchain

Als führende Kanzlei im Technologiebereich fördern wir neue und disruptive Technologien. Dazu gehört die wegweisende Blockchain- bzw. Distributed Ledger-Technologie, die wie zuvor das Internet das Potenzial birgt bestimmte Industriesektoren grundlegend zu revolutionieren.

Wer die Zukunft gestalten, die eigene Position behalten oder ausbauen möchte, muss dieser Technologie die nötige Aufmerksamkeit schenken. Wir bieten hier einen kurzen Einstieg in die Technologie, ihre Varianten, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten. Weitere Details gibt es in den Links, im Download Bereich und natürlich bei unseren Blockchain-Experten.

"Blockchain ist im Grunde ein dezentrales Protokoll für Transaktionen zwischen Parteien, das jede Veränderung transparent erfasst.”

Wie funktioniert die Blockchain?

Eine Blockchain ist eine dezentrale Datenbank (oder Ledger), deren Validierung durch einen Konsensmechanismus erfolgt. Das Besondere an der Blockchain-Technologie ist daher, dass niemand die alleinige Kontrolle über die Datenbank und die Entscheidungsfindung für deren Veränderung hat.  Die Technologie ermöglicht somit eine dezentrale und nachträglich unveränderbare Dokumentation von Transaktionsabfolgen innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerks.

Die dezentrale Datenbank (Ledger) ist, anders als bei zentralen Systemen, wie bspw. einem Cloud-Service, dabei auf alle teilnehmenden Rechner bzw. Knotenpunkte (Nodes) im System verteilt, sodass (zumindest in den meisten Fällen) jeder teilnehmende Rechner eine eigene, vollständige Kopie der Datenbank speichert. 

Die typische Charakteristik von Blockchain-Technologien gewährleistet eine erhöhte IT- bzw. Daten- und Manipulationssicherheit. Des Weiteren ermöglicht die Technologie die sichere und nachvollziehbare Transaktion beliebiger Vermögenswerte zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen - ohne dass hierfür klassische öffentliche oder private Institutionen (oder „Mittler“) wie etwa Banken, Grundbuchämter oder andere Dienstleister eingeschaltet werden müssen.

Eine Transaktion wird durch Umwandlung in eine Hashfunktion vergleichbar gemacht und asymmetrisch verschlüsselt. Ein öffentlicher Schlüssel dient der eindeutigen Identifikation des Teilnehmers und ist in der Regel anderen Teilnehmern bekannt (z.B. eine Bitcoin Adresse). Ein privater Schlüssel dient der sicheren Authentifikation und Signierung von Transaktionen. Nur mit der Kombination dieser Schlüssel lassen sich Transaktionen auf der Blockchain nachvollziehen. Innerhalb des Netzwerks wird jede Transaktion nachvollzogen und vor Ausführung verifiziert, denn der Hashwert zur Transaktion unterläuft einer netzwerkweiten Gegenprobe, ob der Absender berechtigt und die Transaktion möglich ist. Erst dann wird sie ausgeführt und der Kette angehangen. Bei der nächsten Transaktion wird entsprechend auch auf diese Daten zurückgegriffen. Sollen nur Teile der Kette dem Empfänger lesbar gemacht werden, bleibt der Rest für zukünftige Transaktionen zur Gegenprobe im Trustsystem von den lesbaren Daten getrennt und in der Hashfunktion verschlüsselt gespeichert.

Blockchain in Stichpunkten

  • Dezentrales Datennetzwerk: Daten werden auf allen teilnehmenden Rechnern gespeichert.
  • Sichere Datenverwaltung und Übermittlung: Jede Transaktion wird vom gesamten Netzwerk validiert, bevor sie endgültig in die Datenbank aufgenommen wird.
  • Ein demokratischer Konsensmechanismus: ob proof-of-work oder proof-of-stake, Teilnehmer der Blockchain validieren die Transaktionen innerhalb des Netzwerks.
  • Nicht manipulierbare Datenbank: der Konsensmechanismus gewährleistet die Richtigkeit der dezentralen Datenbank bzw. der durchgeführten Transaktionen.
  • Transparenz: Jeder Teilnehmer kann jederzeit alle Transaktionen einsehen
  • Konsensmechanismen: Im proof-of-work Verfahren sagt die Mehrheit, was stimmt. Bei proof-of-stake ergibt sich Sicherheit aus den Anteilen der Teilnehmer.
  • Möglichkeit von „Smart Contracts“: automatisierte Ausführung bei Eintritt festgelegter Voraussetzungen– ohne menschliche Prüfung, Bestätigung oder Aktion.

Bitcoin und Kryptowährungen

Neue disruptive Technologien revolutionieren jeden Lebensbereich, sei es im Alltag oder in der Wirtschaft. Sie machen dabei auch vor dem streng regulierten Finanzsystem nicht halt; finden immer neue Wege, immer neue Ideen, Kapital frei, schnell und sicher zu bewegen. Wohl am bekanntesten mit der Blockchain-Technologie verbunden und in der Öffentlichkeit schon längere Zeit sehr präsent sind sogenannte Kryptowährungen, insb.

Bitcoin mit ihrem hohen und gleichzeitig so volatilen Marktwert von etwa $100 vor ein paar Jahren bis beinahe $20.000 im Dezember 2017. Einen Vermögenswert haben Bitcoins ausschließlich in Form eines Marktwerts, der diesen Schwankungen unterliegt. Bitcoins sind weder Sachen (mangels Körperlichkeit) noch sind sie Forderungen oder sonstige Rechte. Denn eine Forderung setzt zwingend eine schuldrechtliche Verbindung von Schuldner und Gläubiger voraus, aus der der Gläubiger vom Schuldner etwas verlangen kann. Anders als bei klassischem Buchgeld, bei dem der Kontoinhaber einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank hat, existieren im Bitcoin-Netzwerk keine schuldrechtlichen Beziehungen, da keine zentralen, verwaltenden Stellen vorhanden sind.

Die „Ausgabe“ eines bestimmten Bitcoin-Nennbetrags nach erfolgreichem Mining, also Berechnung eines neuen Blocks in der Blockchain, stellt eine bloße Bestätigung dar, dass Rechenzeit und -leistung den Netzwerknormen entsprechend aufgewandt wurden. Darüber hinaus werden Bitcoins auch nicht im Austausch gegen gesetzliche Zahlungsmittel geschaffen. Die BaFin ordnet den Bitcoin nach gefestigter Verwaltungspraxis als Rechnungseinheit ein.

Initial Coin Offerings und Initial Token Sales

Ein aktuell heiß diskutiertes Phänomen sind die sog. Initial Coin Offerings (ICO) bzw. Initial Token Sales (ITS). Im Gegensatz zu Bitcoin, ergibt sich der Wert hier nicht durch das Mining. Angelehnt an den bekannten Begriff Initial Public Offering (IPO), soll ein ICO frisches Kapital aufnehmen, indem auf der Blockchain basierte Tokens vorab verkauft werden. Damit endet jedoch die Ähnlichkeit zum bekannten Modell, denn technisch wie rechtlich ist das ITS eine neue Entwicklung, die zwar erst langsam, dafür aber umso intensiver ins Sichtfeld der Regulierer gerät. Die Bafin veröffentlichte im November 2017 eine umfassende Verbraucherwarnung. Im Deutschen Bundestag wurde das Thema im Februar 2018 durch die FDP-Fraktion aufgegriffen und auch die neue Große Koalition widmet sich dem Thema im Koalitionsvertrag.

Die technische Ausgestaltung ist dabei ebenso flexibel wie die Rechte, die damit verbunden sind. Grundsätzlich unterscheidet man aber drei Kategorien: Security Token, Utility Token und Currency Token.

Dementsprechend gibt es keine einheitliche Regelung zur rechtlichen Einordnung von ITS und Token. Stattdessen haben verschiedene kapitalmarktrechtliche Einstufungen verschiedene Auswirkungen auf Herausgabe, Handel und Vertrieb der Token. Möglich sind aufsichtsrechtliche Anforderungen nach WpPG, WpHG, KWG, KAGB, VermAnlG, ZAG oder auch VAG. Ob und in wieweit ein Token der Regulierung unterfällt, kann nicht pauschal gesagt werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Die Token sollen unser bestehendes Normenkostüm gerade herausfordern, reizen, gar verändern. Diese Zukunft hängt vom Ideenreichtum der Herausgeber und dem Willen der Regulierer, aber auch von uns in der Rechtspraxis ab.

Blockchain und Energy - Smart Contracts

Die Vision ist ein dezentralisiertes System im Energiesektor. Produzenten und Konsumenten würden in diesem System Energieversorgungsverträge automatisch per vordefinierten Parameter miteinander schließen und ausführen und somit Vermittler umgehen. Diese sogenannten Smart Contracts sind sich selbstausführende Programme, die auf einer „wenn, dann…“-Logik basieren. Ist eine vordefinierte Bedingung erfüllt, wird die Transaktion automatisch ohne weiteres Zutun des Produzenten ausgeführt, wie z.B. ein automatischer Wechsel zwischen Anbietern mit dem günstigsten Preis zum Anwendungszeitraum.

Der Verbraucher müsste nicht selbst vergleichen zwischen den verschiedenen verfügbaren Tarifen und Modellen, sondern wird automatisch mit dem passenden Anbieter passend zu den eigenen Verbrauchsdaten verknüpft. Verschiedene Rabatte, Prämien o.ä. werden direkt mit einberechnet. Der Anbieter kann automatisch auf veränderte Verbrauchsmuster reagieren sowie neue Angebote schalten und neue Kunden gewinnen bzw. bestehende Kunden halten. Eine Blockchain kann dabei weit mehr als den reinen Vertragsschluss ausführen. Das Ablesen von Zählerständen, Rechnungsausstellung sowie Start und Stopp von Stromlieferungen kann automatisiert werden. Kostenreduzierung auf beiden Seiten, Prozessbeschleunigung und größere Flexibilität sind die revolutionären Vorteile des Modells.

Ein allgemeines, dezentralisiert gesteuertes Transaktions- und Energieversorgungssystem wäre angewandte Blockchain Technologie auf dem höchsten Level. Denkbar sind solche Smart Contracts in praktisch allen Bereichen und Sektoren.

Digitale Identitäten und Datenschutz

Die Blockchain ermöglicht die Selbstverwaltung der eigenen (digitalen) Identität, was u.a. die Verwaltung von mehreren separaten Accounts für verschiedene Plattformen oder Services überflüssig machen könnte. Die Hauptverantwortung für die Verwaltung der eigenen Identität über eine Blockchain läge bei der Person selbst und nicht bei einer oder mehreren zentralen Institutionen bzw. Unternehmen, welche die persönlichen Informationen über Benutzerkonten zentral administrieren und kontrollieren. Auch sich wiederholende Authentifizierungsverfahren wären vielfach überflüssig, wenn einer Person bzw. Identität auf der dezentralen Datenbank einer Blockchain persönliche Informationen oder Berechtigungen manipulationssicher, permanent und transparent zugeordnet werden könnten.

Bei der Verarbeitung von Daten sind fast immer auch datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten, wie z.B. die EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Zahlreiche Datenverarbeitungen fallen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Blockchain unter das Regime des Datenschutzrechts. In den meisten Fällen werden zumindest pseudonyme Daten (und nicht anonyme Daten) verarbeitet, die einen Rückschluss auf eine Person zulassen. So ist beispielsweise die Bitcoin Adresse in der Regel ein pseudonymes und damit personenbezogenes Datum, da die Adresse in den meisten Fällen (ggf. mit Zusatzwissen) einer natürlichen Person zugeordnet werden kann. In der Folge stellen sich aus datenschutzrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit der Anwendung von Blockchain-Technologien einige wichtige Fragen: Wer ist überhaupt der verantwortliche Datenverarbeiter, der die Einhaltung der Datenschutzregeln gewährleisten und nachweisen muss? Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen personenbezogene Daten im konkreten Fall verarbeitet werden? Wie können die Informationspflichten und Betroffenenrechte (z.B. Recht auf Löschung, Recht auf Berichtigung, Rechts auf Datenübertragbarkeit) nach der DSGVO vom Verantwortlichen gewährleistet werden (sofern von einer Verantwortlichkeit auszugehen ist)?

Schon die Bestimmung der Verantwortlichkeit unter der DSGVO in einem dezentralen System wie der Blockchain ist nicht einfach, da die Blockchain eben nicht zentral sondern einer Vielzahl an Teilnehmern „betrieben“ wird.

Geistiges Eigentum und IT-Recht

Die Blockchain als fortdauernde, transparente und manipulationssichere Dokumentation von Informationen, Transaktionen oder Tatsachen bietet auch im Bereich des Geistigen Eigentums neue Möglichkeiten. Schon heute gibt es Lösungen, die mittels einer Blockchain die Authentizität von Kunstwerken oder die Rechte an Werken nachverfolgen und dokumentieren können. Die Idee lässt sich auf viele weitere relevante Bereiche übertragen.

Denkbare Anwendungen wären beispielsweise Blockchain-basierte Register für immaterialgüterrechtliche Befugnisse oder Patente. Vollautomatisch könnten Verwertungsrechte auf der Blockchain registriert werden. Die Publizitätsfunktion des Registers würde auch Lizenzketten transparent darstellen. Rechteinhaber könnten so effizienter identifiziert und bezahlt werden, darüber hinaus würde das Risiko des gutgläubigen (Weg-)Erwerbs minimiert.

Ebenso denkbar ist ein institutionalisierter Zweitmarkt für digitale Güter wie Musik, Bücher oder Filme. Grundlage für die Ermöglichung ist das Used-Software Urteil des EuGH von 2012, wonach der Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt wurde. Wird dieser Ansatz weitergedacht, kann durch die Blockchain die Rechteübertragung fälschungssicher und transparent gewährleistet und von jedermann nachvollzogen werden.

Die Ausgestaltung dieser und noch mehr Möglichkeiten im täglichen Wirtschaftsverkehr brauchen clevere Strategien zur Anwendung und Interpretation bestehenden Rechts bis hin zu neuen Wegen vom Gesetzgeber und Anleitungen von Behörden. Wir wollen diesen Sektor zukunftsfit und sicher gestalten.

Smart Production und Industrie 4.0

Industrie 4.0 ist eines der Kernthemen von Digitalisierung in Deutschland und gleichzeitig methodisch eng verwandt mit der Blockchain. Es geht um systemübergreifende, transaktionsbasierte Prozesse, wie z.B. automatische inner- und außerbetriebliche Logistikprozesse oder Geldtransaktionen nach der Ausführung definierter Prozessschritte. Industrielle Anwendungen können also enorm von der Blockchain-Technologie profitieren. Der rechtliche Rahmen muss allerdings auf die Anwendbarkeit hin untersucht und ggf. noch angepasst werden. Die Besonderheiten der Blockchain-Technologie, wie die dezentrale Datenverwaltung, die Unveränderbarkeit von Informationen und ggf. Probleme bei Rückabwicklungen müssen noch gelöst werden, um dem industriellen Umfeld gerecht zu werden. Ein Rechtsrahmen für Smart Contracts müsste u.a. industrielle Massentransaktionen berücksichtigen, sowie digitale Vertragsvereinbarungen und Abwicklungen ermöglichen und mit gesetzlichen Standards, Normen und technischen Minimalanforderungen verknüpfen. Im Falle von Streitigkeiten müssen Smart Contracts unterbrochen werden können, wobei besonders hier der Datenschutz eine große Rolle spielt. Bis wir an diesem Punkt angelangt sind braucht es entsprechend weitere Forschung und natürlich die rechtliche Gestaltung und Begleitung.

Weitere Informationen und Anwendungen, sowie Details zu Chancen, Herausforderungen und Regulierung von Blockchainanwendungen finden Sie im Downloadbereich und in den verlinkten Fachbeiträgen!

Unser Team arbeitet zudem stetig an weiteren Beiträgen zu den verschiedensten Anwendungen der Blockchain.

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