Viele erfolgsversprechende Projekte im Bereich der Elektromobilität beginnen mit einer zukunftsweisenden Erfindung. So gilt es beispielsweise, leistungsstarke Batterie- und Speichertechnologien zu entwickeln, um wettbewerbsfähig und für den Verbraucher attraktiv zu sein. Diese Erfindungen müssen geschützt werden, etwa durch Patentschutz auf nationaler und internationaler Ebene. Ebenso sollten Ihre Patente gegen etwaige Nachahmer effektiv durchsetzbar sein.
Umgekehrt sollten Sie bei Neuentwicklungen von Produkten und Verfahren im Bereich der Elektromobilität die zunehmende Dichte an Patenten Dritter beachten und Ihr neues Produkt auch mit Blick darauf gestalten, dass Ihre „Freedom to Operate“ so weit wie möglich gewährleistet ist.
Gerade im Bereich von elektronischen Assistenzsystemen und User Interfaces für Elektroautos sind die Patentanmeldezahlen in den letzten Jahren deutlich in die Höhe geschnellt. Zahlreiche Beobachter sagen bereits jetzt voraus, dass große, insbesondere aus dem Mobilfunkbereich bekannte Patentauseinandersetzungen in absehbarer Zeit auch im Bereich der Elektromobilität an der Tagesordnung sein werden. Es spricht viel dafür, dass gerade die traditionellen deutschen Automobilkonzerne und -zulieferer in Zeiten schwindender Märkte und neuer Konkurrenz aus den USA und China in ihren stetig wachsenden Patentportfolios eine zunehmend wichtige Einnahmequelle entdecken. Die traditionelle Zurückhaltung gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen in der Automobilindustrie dürfte daher zumindest für den Bereich der Elektromobilität vorüber sein.
Mindestens ebenso wichtig ist die Vertragsgestaltung im Hinblick auf Erfindungen im Rahmen der Projektentwicklung. Wenn Sie mit Partnern kooperieren, sind transparente Regelungen zur Behandlung der entstehenden Arbeitsergebnisse und deren späterer Nutzung unabdingbar. Auch kartellrechtliche Vorgaben müssen hierbei beachtet werden. Außerdem haben Sie ein nachvollziehbares Interesse daran, Ihre entstandenen Schutzrechte gegen Nachahmer (gegebenenfalls auch unabhängig von Ihrem Kooperationspartner) durchzusetzen. Auch hierfür ist rechtzeitige Vorsorge zu treffen.
In jedem Fall gilt: Schützen und verteidigen Sie Ihr geistiges Eigentum!
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