Nach Abschluss der Entwicklung von innovativen Produkten, Zulieferteilen, Technologien oder Prozessen, geht es um deren Produktion und Vertrieb wie auch um den Zukauf der erforderlichen Zulieferteile.
Der Kontext der Elektromobilität als innovativer und auch hoch risikoreicher Technologie, soweit es um Batterien geht, stellt hierbei besondere Herausforderungen an interessengerechte Verträge (z. B. Produkthaftung sowie Rückgriffe in der Lieferkette). Und zwar unabhängig davon, an welcher Stelle der Lieferkette (Supply Chain) Sie agieren. Deshalb ist es sinnvoll und geboten, die Interessen und Risiken im Rahmen einer Zusammenarbeit zu identifizieren, zu bewerten und dann interessengerecht (vor allem unter dem Gesichtspunkt der Risikoallokation) vertraglich abzubilden.
Auch die Umsetzung von Speicherprojekten (z.B. im Rahmen einer Weiterverwendung (Second-Life-Usage) von Batterien) und Infrastrukturprojekten (z.B. der Aufbau einer Ladeinfrastruktur) bedarf einer ausgewogenen und soliden Vertragsgrundlage. Die Komplexität der für diese Projekte notwendigen Verträge sollte bereits von Anfang an mit ins Auge gefasst werden.
Die vertraglich zu regelnden Geschäftsbeziehungen sind daher vielschichtig und vielfältig. Wir haben die hierfür erforderliche Erfahrung seit vielen Jahren!
In jedem Fall gilt: Rechtssichere Verträge sind unverzichtbar!
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