Für den Erfolg Ihres Engagements ist es erforderlich, dass Sie Ihre Zusammenarbeit mit Partnern auf ein solides gesellschaftsrechtliches Fundament stellen. Die Gründung eines Joint Ventures bzw. einer Projektgesellschaft, in die unter anderem neben finanziellen Mitteln auch Know-How, gewerbliche Schutzrechte, Technologie oder Dienstleistungen eingebracht werden können, ist ein typisches häufiges Beispiel. Herzstück ist dabei die Joint Venture Vereinbarung, die das gemeinsame Ziel der Kooperation ebenso klar beschreiben muss wie die jeweiligen Leistungen der Kooperationspartner. Auch müssen die Möglichkeiten der Partner, Einfluss auf die Geschicke und Entwicklung einer Gesellschaft zu nehmen, geregelt werden. Alle relevanten Verträge sollten dabei eindeutig, praxistauglich und mit Weitsicht gefasst sein und den Besonderheiten der Technologien und ihres Wandels bzw. ihrer Weiterentwicklung ausreichend Rechnung tragen. Wir begleiten und beraten Sie bei allen notwendigen strategischen Entscheidungen und den praktischen Schritten der Gründung eines solchen Joint Ventures, gleich ob im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungs-, Produktions- oder Vertriebskooperationen.
Haben Sie die Absicht, auf dem wachsenden Markt der Elektromobilität mitzuspielen durch den Erwerb eines Unternehmens oder eine maßgebliche Beteiligung oder eine Neugründung in diesem Bereich, so unterstützen wir Sie auch in diesen Fällen mit einem in diesen Fragen erfahrenen Team, das mit Leidenschaft agiert und dabei neben der erforderlichen Corporate/M&A-Expertise die sonstigen relevanten rechtlichen Schnittstellen kennt, und etwa zu den Fragen des Immaterialgüter- oder Finanzierungsrechts auch die besonderen Aspekte der Elektromobilität und damit verbundener Spezialfragen vor Augen hat und beherrscht.
In jedem Fall gilt: Gestalten Sie Ihre Kooperationen und Akquisitionen solide, vorausschauend und belastbar!
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