ESG Competition & EU

Wir hören häufig, dass das deutsche & europäische Kartellrecht Kooperationen zur Erreichung von ESG-Zielen (gleich ob gesetzlich vorgegeben oder selbst gesteckt) entgegenstehe.

Das war bereits in der Vergangenheit nicht der Fall. Die neuen Horizontalleitlinien der EU-Kommission verschaffen hier zusätzlich Rechtssicherheit. Nachhaltigkeitsvereinbarungen können mögliche Wettbewerbsbeschränkungen rechtfertigen, wenn die umwelt-, sozial und/oder gesamtgesellschaftlichen Vorteile überwiegen. Klar ist aber auch, dass ESG kein Freibrief für z.B. Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Ausschließlichkeitsbindungen ist. 

Die erforderliche Einzelfallprüfung erfordert umfassende Sektorexpertise. Wie sind die Kosten von Produktion und Vertrieb, welchen Lebenszyklen folgt die Branche und wie steht es um Verbrauchererwartungen (B&C und B&B)? Wie funktionieren Lieferketten, was sind die Treiber von Innovation, wo steht der Wettbewerb und wie sind die regulatorischen Rahmenbedingungen? Wo setzt die Nachhaltigkeitsvereinbarung an, welche Ziele verfolgt sie und mit welchen Folgen für den Preis- und Innovationswettbewerb? Wir haben umfangreiche Erfahrung in verschieden Branchen, darunter Automotive, Digitale Infrastruktur, Energie & Chemie, Groß- & Einzelhandel, Halbleiter, Pharma und Telekommunikation. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie mehr erfahren wollen. Unsere Spezialisten erarbeiten gemeinsamen mit Ihnen Lösungen für eine nachhaltige Zukunft.

Ausgewählte Mandate

US-Hersteller von SiC Power-Modulen: Beratung bei 2 Mrd. Euro Investment in die Zukunft der Elektromobilität in der EU. 

US-Elektromobilitätsanbieter: Begleitung des Markteintritt in die EU, Aufbau eines Vertriebsnetzes und zu den EU „right to repair“-Regeln.

Internationale Handelsorganisation: Compliance-Beratung zum Informationsaustausch der Mitglieder über Nachhaltigkeitsinitiativen im Handel.

Forrest Stewardship Council (FSC): Kartell- und Lizenzvertragsrechtliche Beratung bei der Durchsetzung von Qualitätsstandards zur Sicherstellung einer nachhaltigen Forstwirtschaft.

US-Hersteller von Outdoor- und Freizeitartikeln: Beratung zu Kreislaufwirtschaft und
Verpackungsverordnung.

Nationaler Verband der chemischen Industrie: Laufende Compliance-Beratung insbesondere zum Informationsaustausch der Mitglieder über die Entwicklung von sauberen (Produktions-) Technologien und ESG-Lobbyarbeit.

EU-Pharmaunternehmen: Strategische Beratung zu aktuellen Gesetzesvorhaben im Bereich ESG und ihrer Auswirkungen auf Lieferketten und Vertrieb.

International führender Nahrungsmittel- und Getränkehersteller: Beratung zu den Auswirkungen der EU-Entwaldungsverordnung auf das gegenwärtige Geschäftsmodell und wettbewerbskonforme Handlungsoptionen für die Zukunft.

Weiterführende Inhalte