ESG-Kriterien und Rahmenbedingungen werden zunehmend zu festen Bestandteilen von Unternehmensstrategien und des Risikomanagements. Sie spielen für Unternehmen branchenübergreifend und in allen Regionen eine immer wichtigere Rolle.
Dies insbesondere auch deshalb, da sich die Nachhaltigkeitsgesetzgebung auf dem Vormarsch befindet, wie unter anderem das jüngst in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zeigt. Eine weitere beispielhafte Entwicklung, die sich entscheidend auf die Haftung von Unternehmen auswirken könnte, ist die im Entwurf befindliche Corporate Sustainability Due Diligence Directive, die Schadensersatzansprüche zugunsten von Personen vorsieht, die infolge des Verstoßes gegen Nachhaltigkeitspflichten einen Schaden erlitten haben. Ziel dieser Richtlinie ist es, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln zu fördern und Menschenrechts- und Umweltaspekte in der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensführung von Unternehmen zu verankern.
Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass Unternehmen die negativen Auswirkungen ihres Handelns berücksichtigen, auch in ihren Wertschöpfungsketten innerhalb und außerhalb Europas.
Hinzu kommen verfahrensrechtliche Instrumente wie die Verbandsabhilfeklage, die die Rechte der Verbraucher:innen schützen soll und die Risiken für Unternehmen weiter erhöht. Gerade nachhaltigkeitsbezogene Ansprüche betreffen regelmäßig eine Vielzahl von Personen mit gleichen oder ähnlich gelagerten Interessen, was die Durchsetzung solcher Ansprüche im Wege von Verbandsabhilfeklagen besonders attraktiv macht.
Aber auch die Umweltgesetzgebung ist auf dem Vormarsch und birgt das Potential für Streitigkeiten. Insbesondere Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Klimawandel haben sich weltweit zu einem wichtigen ESG-Thema entwickelt. Da die Auswirkungen des Klimawandels immer greifbarer werden, wenden sich Betroffene an die Gerichte, um Wiedergutmachung, Rechenschaft und konkrete Maßnahmen zu fordern.
Unternehmen können auch mit vertraglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit ESG konfrontiert werden, da ESG-bezogene Vorstellungen und Kriterien zunehmend Eingang in die Vertragsgestaltung finden. So können Unternehmen beispielsweise mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von ESG-bezogenen Vertragsbestimmungen oder im Zusammenhang mit der Verletzung ESG-bezogener Vertragsverpflichtungen konfrontiert werden.
Bei vielen ESG-bezogenen Streitigkeiten können Ihnen alternative Streitbeilegungsmethoden wie Mediation und Schiedsverfahren effiziente und vertrauliche Lösungen bieten. Unser Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der alternativen Streitbeilegung.
Wir unterstützen sie bei der proaktiven Bewältigung ESG-bezogener Herausforderungen. Mit unserem fundierten Verständnis komplexer rechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit ESG sind wir gut positioniert, Sie und Ihr Unternehmen bei der Bewältigung der mit ESG-bezogenen Streitigkeiten einhergehenden Herausforderungen zu unterstützen.
Eine weltweite agierende Kaffeehauskette: Beratung zu den Auswirkungen auf den Ruf und zur Durchsetzung gegen Franchisenehmer (im Anschluss an eine interne Untersuchung in Bezug auf die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Mindestanforderungen durch Franchisenehmer).
Ein weltweites Fast-Food-Unternehmen: Beratung und erfolgreiche Lösung einer Lieferkettendisruption, die dazu führte, dass die meisten der britischen Filialen geschlossen werden mussten.
Großer Lebensmittel- und Getränkehersteller: Beratung zu Reputations- und Lieferkettenproblemen sowie zu den Auswirkungen rechtlicher Privilegien nach internen und externen Untersuchungen im Zusammenhang mit einem Allergievorfall.