Bereits im Koalitionsvertrag 2021-2025 der aktuellen Bundesregierung („Mehr Fortschritt wagen - Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“) wurde das sog. Vergabetransformationspaket mit dem Ziel der Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren festgeschrieben.
IT-Dienstleister: Beratung bei der Beschaffung von IT-Arbeitsplatz-Hardware für ein Bundesland insbesondere unter Berücksichtigung der EU Richtlinie 2011/65/EU (RoHS), EG-Verordnung 1272/2008 sowie weiteren Zertifizierungen und Normen.
ÖPNV-Unternehmen: Regelmäßige Beratung eines ÖPNV-Unternehmens z.B. bei der Beschaffung von Straßenbahnen, Bussen und Elektrobussen.
Stiftung: Beratung einer Stiftung bei der Beschaffung von Give-Aways und Merchandise, Druckdienstleistungen sowie Leasingfahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien und dessen Nachweis anhand von entsprechenden Zertifizierungen.
IT-Zweckverband: Regelmäßige Beratung bei der Beschaffung von Hard- und Software unter Einbeziehung von sozialen und ökologischen Kriterien wie dem Stromverbrauch, der CO2 Kompensation, der CO2-Neutralität und der Zertifizierung Energy Star.
Landeshauptstadt: Beratung bei der Beschaffung von interaktiven Displays für den Einsatz an Schulen unter Einbeziehung der Anforderungen CO2-Neutralität
von Produkten.
Infrastrukturgesellschaft: Vergaberechtliche Beratung im Zusammenhang mit der flächendeckenden Integration ökologischer Maßnahmen in das Kerngeschäft
der Infrastrukturgesellschaft.
Spitzenverband: Beratung zur Vergabe von Post- und Lagerdienstleistungen unter Berücksichtigung des SaubFahrzeugBeschG und Einbeziehung nachhaltiger und umweltbezogener Kriterien.
Krankenkassen: Beratung zur rechtssicheren Anwendung des SaubFahrzeugBeschG im Rahmen der Vergabe von Postdienstleistungen.