Die Transformation zum Erreichen der Nachhaltigkeitsziele stellt Unternehmen schon jetzt vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Diese haben oft direkte steuerliche Auswirkungen, aber auch indirekte, die man nicht auf den ersten Blick erkennt. Allerdings bietet der gemeinsame Weg zur Klimaneutralität auch viele Chancen. Mit unserem ganzheitlichen steuerrechtlichen Beratungsansatz helfen wir Ihnen, diese Herausforderungen zu meistern und Ihre individuellen Chancen zu erkennen.
Der 2019 ins Leben gerufene European Green Deal der EU hat durch seine klaren Emissionsziele bis 2030 bzw. 2050 den Grundstein für viele Veränderungen im Bereich nachhaltiger und zukunftsgerichteter Unternehmensführung gelegt. 2020 folgte die EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (EU-VO 2020/852) und 2021 das europäische Klimaschutzgesetz (EU-VO 2021/1119). Die offensichtlichsten Auswirkungen für das Steuerrecht finden sich im Bereich derjenigen indirekten Steuern, die umweltbezogene Lenkungszweck verfolgen (Energiesteuer, Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer). Jedoch finden sich mittlerweile immer mehr umweltpolitische Regelungen in solchen Gebieten wie dem Einkommensteuer- und Umsatzsteuerrecht, in denen ursprünglich kein allgemeiner Nachhaltigkeitsgedanke verankert war.
Diese Entwicklung ist noch lange nicht abgeschlossen, wie die Debatte um das Wachstumschancengesetz sowie die Einführung einer Plastiksteuer zum 01.01.2025 zeigen.
Um das Ziel der Dekarbonisierung zu erreichen, ist Europa auf verantwortungsvolle Unternehmen angewiesen, die den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Wir haben sowohl Energieerzeuger beraten als auch Unternehmen, die bereits jetzt ihren Strombedarf ganz oder teilweise durch eigene Energieerzeugung decken.Im Zusammenhang mit Energieerzeugungsanlagen und grünen Immobilien ergeben sich viele steuerliche Herausforderungen (Abschreibungspotenziale, Vorsteuerabzug und Ausgangsumsätze, erweiterte Gewerbesteuerkürzung, Wertermittlungen für Grundsteuerzwecke), die eine sorgfältige und strukturierte Planung erforderlich machen. Chancen ergeben sich weiterhin bei der steueroptimierten Ausgestaltung von CO2-Ausgleichsprogrammen oder der Schaffung von Marken und Patentrechten im ESG-Kontext.
Daneben beraten wir Sie auch an der Schnittstelle zum Arbeitsrecht zu neuen Arbeitsmodellen. Insbesondere bei international operierenden Unternehmen erweist sich in Zeiten von Homeoffice eine sorgfältige Planung als wertvoll: Gerade wenn Arbeitnehmer vom Ausland aus arbeiten, sind eine Vielzahl steuerlicher Punkte wie der Lohnsteuerabzug oder die Vermeidung einer ausländischen Betriebsstätte zu klären. Aber auch durch Mitarbeiterbeteiligung und Programme zur Incentivierung übernehmen Firmen soziale Verantwortung, bei der wir Sie gerne unterstützen.
Nicht zuletzt zeichnet die gesetzeskonforme Einhaltung vielfältiger nationaler, wie internationaler steuerrechtlicher Regelungen eine gute Unternehmensführung aus, worin wir Sie durch unsere langjährige Erfahrung gerne unterstützen.
Gerne beraten wir Sie zu all diesen Themen und begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer ESG-Visionen.
Unternehmen der Lebensmittelindustrie:
Steuerliche Beratung zum Betriebsausgabenabzug von Spenden bzw. Sponsoringleistungen für die Unterstützung gemeinnütziger Zwecke.
Infrastrukturfonds mit Fokus auf ESG-Projekte: Steuerliche Beratung zur Investition
in Photovoltaikprojekte.
Unternehmen mit Angeboten zur Senkung des CO2-Abdrucks: (Umsatz-)Steuerliche Beratung zur vertraglichen Gestaltung beim neuartigen Geschäftsmodell für Angebote zur Senkung des CO2-Abdrucks.
Unternehmer mit Fokus auf Stromspeicherprojekte: Steuerliche Beratung zur Inbound-Investitionen zur Erstellung von Stromspeicherkapazitäten in Deutschland.
Unternehmen und Vereine: Generelle Beratung zum gemeinnützlichkeitsrechtlichen Fragen sowie insbesondere zur Gründung von gGmbHs.
Verschiedene Unternehmen: Steuerliche Beratung zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und den steuerlichen Auswirkungen von Mobilen Arbeiten.