Unser Product-Compliance-Team verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Unternehmen aus verschiedenen Sektoren zu ESG-Themen.
Während ESG anfangs weitgehend durch freiwillige Initiativen geprägt war, gibt es inzwischen eine wachsende Zahl verbindlicher Regelungen (und Entwürfe) auf EU- und nationaler Ebene. Dazu gehören die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die Batterieverordnung, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Ökodesign-Anforderungen und der derzeit diskutierte Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Diese Instrumente decken alle Stufen der Lieferkette ab, von der Beschaffung der Rohstoffe bis hin zum Management von Produktabfällen, mit dem Ziel, die negativen Umweltauswirkungen von Produkten zu reduzieren.
Unser Team ist bestens aufgestellt, um Sie zu den komplexen Zusammenhängen zwischen Produkt-Compliance und ESG zu beraten und Sie durch die sich ändernden Vorschriften zu navigieren. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen identifizieren wir potenzielle Risikobereiche und entwickeln Compliance-Strategien, die auf Ihre Nachhaltigkeitsziele abgestimmt sind.
Wir stellen regulatorische Tracker bereit und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pläne. So stellen wir sicher, dass Ihre Produkte den erforderlichen Umweltstandards entsprechen und gleichzeitig alle anderen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Globales Technologieunternehmen: Beratung zum Anwendungsbereich bestimmter Ökodesign-Anforderungen im Rahmen verschiedener EU-Verordnungen und Beratung über das Verfahren zur Erlangung einer Klarstellung durch die Behörden.
Internationaler Batteriehersteller: Beratung zu den Kennzeichnungspflichten nach der neuen europäischen Batterieverordnung.
Internationaler Batteriehersteller: Beratung zu Anforderungen des Product Compliance Management.
Globaler Automobilzulieferer: Abwehr von behördlichen Maßnahmen wegen behaupteter Verletzung von Produktkennzeichnungspflichten.
Globaler Automobilzulieferer: Beratung zu Produktkennzeichnungspflichten im Zusammenhang mit einer Änderung des Markenauftritts.