Der niederländische Finanzminister brachte am 2. Juli 2019 den Gesetzentwurf zur Umsetzung der fünften Geldwäscherichtlinie (Anti-Money Laundering Directive - AMLD5) in Parlament ein, mit dem insbesondere das niederländische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme - Wwft) angepasst werden soll. Bis zum 10. Januar 2020 haben die EU-Mitgliedsstaaten noch Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Anforderungen der AMLD5 finden sie hier (allgemein) und hier (Fokus auf den Kryptomarkt). Auch dem zur Konsultation vom niederländischen Finanzministerium veröffentlichten Vorschlag haben wir uns bereits in einem früheren Beitrag gewidmet. Die Änderungen im nun vorliegenden Gesetzentwurf sind in diesem Beitrag gegenübergestellt.
You can read the English original written by Karen Berg here.
Je kunt het Nederlandse origineel geschreven door Karen Berg hier lezen.
Über den deutschen Gesetzentwurf zur Umsetzung der AMLD5 sowie den vorangegangenen Referentenentwurf (geteilt in Kryptomarkt und Geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten) haben wir ebenfalls ausführlich berichtet.
Eine Gegenüberstellung der deutschen und niederländischen Umsetzung folgt in Kürze.
Über die Vorgaben der AMLD5 hinaus gehend sah der erste Entwurf des niederländischen Finanzministeriums eine Lizenzpflicht für „Anbieter von Dienstleistungen für den Tausch von virtuellen Währungen und Fiatgeld“ (Tauschplattform) sowie für „Anbieter von Wallets zur Speicherung“ (Wallets) vor. Wir stellten die Frage, in wie fern diese Lizenzpflicht dem vom Europäischen Gesetzgeber vorgesehenen angemessenen und vorsichtigen Ansatz bei der Umsetzung der Richtlinie gerecht wird.
In seinem Gutachten zum Gesetzentwurf hat der niederländische Staatsrat (Raad van State) diese Frage negativ beantwortet. Der Staatsrat berät das niederländische Parlament bei Gesetzentwürfen der Regierung und begutachtet diese auf ihre Vereinbarkeit mit höherem Recht inkl. Europäischem Recht. Nach dem Gutachten lässt die AMLD5 keine Wahl zwischen Lizenz- oder Registrierungspflicht für Anbieter von kryptografischen tauschplattformen und Wallets. Die vom Minister ursprünglich vorgeschlagene Lizenzpflicht sei daher nicht zulässig und dem Minister sei geraten davon abzusehen, so der Staatsrat.
In seinen Ausführungen beschreibt der Staatsrat weiter, die von der niederländischen Zentralbank (DNB) und der niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) zur Verteidigung der Lizenzpflicht aufgeführte Steigerung der Effektivität der Aufsichtsaufgaben sei nicht ausreichend einen so weitgehenden Eingriff zu rechtfertigen.
Zwar schließt der Staatsrat eine Lizenzpflicht für kryptografische Tauschplattformen und Wallets und deren Aufsicht furch die DNB außerhalb der Umsetzung der AMLD5 nicht grundsätzlich aus. Doch sei der vorliegende Gesetzentwurf explizit als Umsetzung der AMLD5 dazu eben nicht geeignet.
Während im ersten Entwurf des Ministeriums noch stark auf die Forderungen der Aufsichtsbehörden Rücksicht genommen wurde, Aufsichtsbefugnisse in Bezug auf virtuelle Währungen (und deren Nutzung) zu stärken, ist der nun eingebrachte Gesetzentwurf durch Reaktionen aus dem Markt und das Gutachten des Staatsrates wieder näher an der Intention der AMLD5 und die vorgesehene Angemessenheit orientiert.