Als Of Counsel und Mitglied des Sportrechtsteams in unserem Düsseldorfer Büro bin ich ausgewiesener Experte mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Sportrecht. Ferner bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ein Dauerbrenner in der sportrechtlichen Praxis ist die Thematik der sog. Ausländerklauseln.
Schon in den 1970er Jahren äußerte sich der EuGH zu diesem Thema. Erstaunlicherweise wurde diese Entscheidung wenig wahrgenommen, wohl bedingt durch die dieser Entscheidung folgenden Vereinbarungen zwischen der UEFA und der Kommission zu Ausländerklauseln. Nicht zuletzt aufgrund dessen erfuhr die Sportwelt mit dem Bosman-Urteil des EuGH einen Schock, als die dort verhandelten Ausländerklauseln der UEFA als rechtswidrig erachtet wurden.
Das Bosman-Urteil kann daher hinsichtlich dieses Themas als „Mutter aller Sportrechtsentscheidungen“ bezeichnet werden. Umso erstaunlicher ist es, dass sich der EuGH nach dem Bosman-Urteil und den darauf beruhenden bzw. bestätigenden Entscheidungen in Sachen Kolpak und Simutenkov erst wieder 2019 im sog. Biffi-Urteil mit dem Thema aufgrund einer Vorlage des AG Darmstadt befassen musste.
Unser Experte für Sportrecht, Prof. Dr. Martin Schimke, LL.M., beschäftigt sich in seinem Aufsatz „Ausländerklauseln im Sport – Eine Bestandsaufnahme am Beispiel des Basketballs“ mit der Rechtmäßigkeit von Ausländerklauseln und prüft ihre mutmaßliche Beeinträchtigung der Grundfreiheiten und des freien Wettbewerbs. In seiner Bestandsaufnahme thematisiert er, inwieweit solche Klauseln diskriminierende Wirkung haben, ob Verstöße gegen europäisches Kartellrecht vorliegen und welche Richtung der EuGH mit seinen obengenannten Urteilen einschlägt.