Die neue europäische Batterieverordnung

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Florian Hoffmann

Partner
Deutschland

Als Partner sowie Mitglied der Automotive und Commercial Teams in unserem Hamburger Büro berate ich nationale und internationale Unternehmen in einer Vielzahl von wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Christina Jelinek

Associate
Deutschland

Als Associate an unserem Standort Düsseldorf und Mitglied des Commercial-Teams sowie der Automotive Sector Group, berate ich nationale und internationale Unternehmen in verschiedenen Fragen des Wirtschaftsrechts.

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Miriam Richter

Partner
Deutschland

Als Partnerin und Mitglied unseres Commercial Teams sowie der Automotive Sektorgruppe berate ich Mandanten in zivil- und handelsrechtlichen Fragen sowie im Produkthaftungsrecht und im Produktsicherheitsrecht.

Die neue europäische Batterieverordnung (EU 2023/1542) ist seit dem 17. August 2023 in Kraft. Sie ist Teil des europäischen "Green Deals" und setzt strenge Nachhaltigkeitsstandards für Batterien in der EU. Die Verordnung reguliert den gesamten Lebenszyklus von Batterien, von Herstellung bis Recycling, mit Fokus auf Leistungsoptimierung und CO2-Reduktion.

Zudem soll die Verordnung sicherstellen, dass umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in den Batterie-Wertschöpfungsketten eingehalten werden. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Verpflichtungen für sie ab dem 18. Februar 2024 gelten.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Verordnung

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