Nachhaltige Fachkräfteeinwanderung – geht das? Und wenn ja, wie?
Der Fachkräftemangel stellt Unternehmen seit längerer Zeit vor große Herausforderungen. Im Zusammenhang mit der Einwanderung von Fachkräften stellt sich bereits vor dem Einwanderungsprozess die Frage, wie man als Arbeitgeber potenzielle Fachkräfte auf sich und sein Unternehmen aufmerksam machen und gewinnen kann. Ist das Interesse des zukünftigen Arbeitnehmers geweckt, wartet bereits die nächste Hürde, die es zu meistern gilt – der Einwanderungsprozess.
Um das Interesse von Fachkräften an einem Arbeitsverhältnis mit einem deutschen Unternehmen zu wecken und zu fördern, ist das Auftreten und Image eines Unternehmens von großer Bedeutung. Mitarbeiter identifizieren sich immer stärker mit den Unternehmenszielen und den Werten, die das Unternehmen vertritt, sind aber gleichzeitig so flexibel und wechselwillig wie nie. Die Unternehmensethik wird damit zu einem bedeutsamen Faktor im Rahmen der Personalgewinnung. Bewerber haben auf Grund des Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften und dem dadurch entstehenden Überangebot an Arbeitsplätzen höhere Ansprüche an ihren zukünftigen Arbeitgeber, Arbeitsplatz und ihr Arbeitsumfeld.
Um als attraktiver Arbeitgeber zu gelten und insbesondere Fachkräfte auf sich aufmerksam zu machen, ist daher die Ausrichtung des Unternehmens nach ESG-Kriterien von besonders hoher Relevanz. Internationale und interkulturelle Teams haben sich für viele Bewerber als besonders interessant erwiesen. Gleichberechtigung und Chancengleichheit spielen dabei eine ebenso wichtige Rolle.
Gleichzeitig müsste Deutschland auch für Fachkräfte attraktiver und v.a. administrativ effizienter werden.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung, flankiert von der dazugehörigen Verordnung, soll dem Fachkräftemangel begegnet werden. Im Idealfall wird durch die zahlreichen gesetzlichen Änderungen künftig die Einreise jener Fachkräfte vereinfacht, die Deutschland dringend benötigt. Die Fachkräfteeinwanderung soll dabei zukünftig auf drei Säulen basieren: der Fachkräftesäule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Die wesentlichen Änderungen sollen nachfolgend auf einen Blick dargestellt werden (geordnet nach den von der Bundesregierung so erfundenen jeweiligen „Säulen“):
1. Fachkräftesäule (Qualifikation)
Änderungen wurden insbesondere auch rund um die – praktisch immens wichtige – Blaue Karte EU vorgenommen:
2. Erfahrungssäule
3. Potenzialsäule
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht damit grundsätzlich eine Vielzahl von Änderungen vor, die sich in ihrer Effektivität erst noch beweisen müssen. Fachkräfte können aber auch durch (positive) Unternehmensberichterstattung angelockt und die langfristige Mitarbeiterbindung gefördert werden.
Im besten Fall führt ESG-Compliance im Hinblick auf die Fachkräfteeinwanderung dazu, dass die Fachkräfte auf einen Arbeitgeber in Deutschland aufmerksam werden, sich bewerben, das durch ihn geschaffene Arbeitsumfeld wertschätzen und einen dauerhaften Verbleib im Arbeitsverhältnis anstreben. ESG-Compliance sowie auch Hilfestellungen bei der Einwanderung bieten daher für Unternehmen neben – unbestrittenem – Aufwand gleichzeitig die Chance die Fachkräfteeinwanderung und Personalstruktur nachhaltig zu fördern und sich und Deutschland insgesamt wieder wettbewerbsfähiger zu machen.
Dass hierfür auch behördliche Prozesse verschlankt und effizienter gestaltet werden müssen, ist offenkundig.