Mit dem Inkrafttreten des EU Green Bond Standards (EUGB-Standard) am 20. Dezember 2023 (anwendbar seit dem 21. Dezember 2024) wurde ein einheitlicher europäischer Rahmen für die Begebung und Vermarktung ökologisch nachhaltiger Anleihen geschaffen – wir berichteten hierzu hier. Mit dem EUGB-Standard beabsichtigt der EU-Gesetzgeber, die Transparenz und Glaubwürdigkeit grüner Anleihen zu stärken und Greenwashing wirksam entgegenzuwirken.
Der EUGB-Standard basiert auf der Verordnung (EU) 2023/2631 und legt den (europäischen) Marktstandard für grüne Anleihen fest. Er kann für jede Anleihe gewählt werden. Emittenten können entscheiden, ob sie ihre Anleihe nach dem EUGB-Standard emittieren, auf anderweitige Standards zurückgreifen - wie den Climate Bond Standard oder die Green Bond Principles der ICMA – oder überhaupt keine ESG-bezogenen Standards zugrunde legen.
Im Zentrum des EUGB-Standards steht die Mittelverwendung: Mindestens 85 % der Emissionserlöse müssen für Wirtschaftsaktivitäten verwendet werden, die gemäß der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten. Eine Aktivität gilt als taxonomiekonform, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leistet und keinem der anderen Ziele signifikant zuwiderläuft. Daneben sind bestimmte Screening-Kriterien und Anforderungen der „Minimum Safeguards“ (insbesondere internationale Menschenrechtsstandards) einzuhalten.
Die Nutzung des EUGB-Standards ist freiwillig, steht jedoch allen Emittenten offen – unabhängig davon, ob sie aus der EU oder Drittstaaten stammen. Die Einhaltung der Vorgaben wird durch umfangreiche Informations- und Berichtspflichten sowie durch weitreichende Befugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden zur Überwachung und Durchsetzung sichergestellt.
Im November 2025 gibt die Deutsche Kreditbank (DKB) nun bekannt, als erste deutsche Bank eine Anleihe gemäß dem EUGB-Standard begeben zu haben. Die Anleihe hat einen Umfang von 500 Millionen Euro, eine Laufzeit von fünf Jahren und einen Zinskupon von 2,875 Prozent, was einer Rendite von 2,974 Prozent entspricht. Insgesamt beteiligen sich 71 Investoren, darunter zahlreiche ESG-orientierte Fonds.
Die Emissionserlöse dienen der Finanzierung von Wind- und Solarenergieprojekten in Deutschland.
Zwischen 2014 und 2024 ist der Anteil grüner Anleihen am europäischen Bondmarkt laut einer Auswertung der Europäischen Umweltagentur (EEA) von 0,1 % auf 6,9 % gestiegen. Bei Unternehmensanleihen liegt der Anteil mit 12,9 % deutlich höher, während er im Staatsanleihensegment mit 4,2 % unter dem Durchschnitt bleibt. Deutschland, Frankreich, Schweden und Dänemark zählen zu den führenden Märkten, während die Aktivitäten in Polen, Belgien und der Tschechischen Republik bislang vergleichsweise gering ausfallen.
Mit freundlicher Unterstützung von Henrike Faber – wissenschaftlicher Mitarbeiterin