Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2025 mit den Stimmen von den Parteien CDU/CSU und SPD den neuen Bundeskanzler gewählt – Friedrich Merz - auch um staatliche Vorhaben in der Rechenzentrumsbranche umzusetzen.
Friedrich Merz ist Rechtsanwalt und war lange Zeit Partner in einer internationalen US-Rechtsanwaltskanzlei. Grundlage der Wahl von Friedrich Merz ist der Koalitionsvertrag zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD. Der Koalitionsvertrag ist kein rechtsverbindlicher Vertrag, sondern ein Memorandum of Understanding, der die Geschäftsgrundlage und politische Agenda für diese Legislaturperiode beschreibt.
Im Koalitionsvertrag wird der Begriff „Rechenzentrum“ sieben Mal ausdrücklich genutzt. Aus unserer Sicht zeigt dies das erheblich gestiegene politische Interesse an der Rechenzentrumsbranche. Es soll auch ein Bundesdigitalministerium neu geschaffen werden. Einige, für die Rechenzentrumsbranche wesentlichen Punkte aus dem Koalitionsvertrag:
Staatliche Nachfrage von RZ-Dienstleistungen: Der Staat soll Ankerkunde für die digitale Wirtschaft werden. Die „digitale Souveränität“ soll vorrangig durch private IT-Dienstleister erreicht werden. Ziel ist eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung (interoperabler und europäisch anschlussfähiger souveräner Deutschland-Stack) und digitaltaugliche Gesetze. Der Bund will seine Netze und Rechenzentren stärken, u.a. durch die Deutsche Verwaltungscloud (DVC).
Auch bei den Schlüsseltechnologien KI und Quantentechnologien will der Staat Ankerkunde werden: Mindestens eine „AI-Gigafactory“ soll in Deutschland entstehen, Höchstleistungsrechenzentren sollen auf- und ausgebaut werden und die Entwicklung von Quantenhöchstleistungsrechnern soll beschleunigt werden.
Unterstützung der Rechenzentrumsentwicklung: Der Rechenzentrumsstandort Deutschland soll als „Leuchtturm Europas“ gestärkt werden und Cluster der regionalen sowie dezentralen Ansiedlungen sollen unterstützen werden. Der Auf- und Ausbau von Rechenzentren, „insbesondere auch in Ostdeutschland“, soll beschleunigt und die Planung und Integration von Rechenzentren in das Stromnetz soll erleichtert werden (u.a. durch "mehr Transparenz über Netzanschlusskapazitäten"). Auch die Entwicklung von Edge-Computing soll vorangetrieben werden.
Erleichterungen für den Rechenzentrumsbetrieb: Regulierungsdichte und Stromkosten sollen gesenkt werden. Der Rechenzentrumsbetrieb soll durch praxisnahe Auslegung und Novellierung der betreffenden Vorschriften erleichtert werden (vor allem „praxisnahe“ Umsetzung der Klimaneutralität, z.B. erleichterte Einspeisung von Abwärme in Fernwärmenetze.
Die derzeitige Strompreiskompensation soll verlängert und Rechenzentrumsbetrieb einbeziehen. [Daneben soll die Stromsteuer auf das europäische Minimum gesenkt und Netzentgelte gedeckelt werden; die Stromkosten sollen allgemein um 5 Cent pro kWh gesenkt werden, was allerdings unter Finanzierungsvorbehalt steht].
Diese Vorhaben sind richtig und gut gesetzt. Deren Umsetzung ist eine politische Aufgabe für den neuen Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger. Der Erfolg hängt von vielen Faktoren ab, bei ausgabenrelevanten Punkten insbesondere von der Finanzierung. Nach rund 100 Tagen werden wir resümieren.