EU: Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erneut geändert

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Johannes Wirtz, LL.M.

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Am 3. und 4. Dezember 2025 hat die Europäische Kommission zwei neue delegierte Verordnungen – (EU) 2026/46 und (EU) 2026/83 („Verordnungen“) – verabschiedet, mit denen die Liste der Drittländer mit strategischen Mängeln in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche („AML“) und Terrorismusfinanzierung („CTF“) geändert wird. Die Verordnungen ändern die Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675, in der ursprünglich Drittländer mit hohem Risiko aufgeführt waren.

Was ändert sich?

Die folgenden Länder werden in die Liste aufgenommen: Bolivien, British Virgin Islands, Russische Föderation.

Die folgenden Länder werden aus der Liste gestrichen: Burkina Faso, Mali, Mosambik, Nigeria, Südafrika, Tansania.

Ab dem 29. Januar 2026 umfasst die Liste 26 Länder mit hohem Risiko, genauer gesagt:

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Angola
  • Bolivien
  • British Virgin Islands
  • Kamerun
  • Elfenbeinküste
  • Demokratische Volksrepublik Korea
  • Demokratische Republik Kongo
  • Haiti
  • Iran
  • Kenia
  • Laos
  • Libanon
  • Monaco
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nepal
  • Russische Föderation
  • Südsudan
  • Syrien
  • Trinidad und Tobago
  • Vanuatu
  • Venezuela
  • Vietnam
  • Jemen

Die Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 29. Januar 2026 in Kraft.

Was bedeutet das für geldwäscherechtlich verpflichtete Unternehmen?

Gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 (AMLD 4) muss die Europäische Kommission Drittländer (d. h. Nicht-EU-Mitgliedstaaten) identifizieren, die strategische Mängel in ihrer AML/CTF aufweisen und eine erhebliche Gefahr für das Finanzsystem der EU darstellen können. Verpflichtete müssen bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen, an denen Hochrisikodrittländer beteiligt sind, verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden anwenden, die Transaktionsüberwachung verstärken, zusätzliche Dokumentationsanforderungen erfüllen usw.

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