Die erste Verhandlung des Unified Patent Court (UPC) über Schadensersatz wegen rechtswidriger Vollstreckung findet am 18. September 2025 vor der Lokalkammer München statt. Gegenständlich ist der erste Anspruch auf Schadensersatz vor dem UPC, der auf der Aufhebung einer Einstweiligen Verfügung („EV“) basiert.
In diesem Zusammenhang sieht Regel 213.2 der Verfahrensordnung des UPC vor, „werden einstweilige Maßnahmen aufgehoben … kann das Gericht … anordnen, dass der Antragsteller dem Antragsgegner angemessenen Ersatz für alle auf Grund dieser Maßnahmen entstandenen Schäden leistet“. Die entsprechende verfahrensleitende Anordnung ist hier zu finden – erneut zeigt sich die Bereitschaft und Fähigkeit des UPC dazu, auch komplexe Verfahren zügig durchzuführen.
Wie in der UPC-Community wohl bekannt, hatte die Lokalkammer München am 19. September 2023 auf der Grundlage EP 4 108 782 in der Fassung wie erteilt eine EV erlassen (UPC CFI 2/2023). Diese EV wurde auf Basis der allerersten mündlichen Verhandlung des UPC am 5./6. September 2023 verkündet. In der Sache wurden unter anderem hohe Schäden der Antragsgegner im Falle einer Unterlassungsverfügung diskutiert und eine Sicherheitsleistung für die Vollstreckung in Höhe von „mindestens 20 Millionen Euro“ beantragt. Die Lokalkammer München ordnete jedoch keine Vollstreckungssicherheit an.
Angesichts durchgreifender Bedenken hinsichtlich des Rechtsbestands hob der erste Spruchkörper des Berufungsgerichts („CoA“) die EV dann – erneut auf der Grundlage der ersten mündlichen Verhandlung – mit Beschluss vom 26. Februar 2024 (UPC_CoA_335/2023) auf. Danach wurde ein (erster) Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens von dem zweiten Spruchkörper des CoA (App_22399/2024) zurückgewiesen, sodass die Aufhebung der EV rechtskräftig wurde.
Vor diesem Hintergrund reichte das Team von Bird & Bird am 25. Februar 2025 für seine Mandanten den Anspruch auf Schadensersatz wegen der ungerechtfertigten EV ein. Kurz darauf wiederum wurde das erteilte Patent von der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPA) in der mündlichen Verhandlung vom 18. bis 20. März 2025 widerrufen und lediglich in geänderter Form aufrechterhalten. Die erstinstanzliche Entscheidung des EPA löste zugleich die Fortsetzung des UPC-Hauptsacheverfahrens auf der Grundlage des streitigen Patents aus, wobei die mündliche Verhandlung für den 17. September 2025 angesetzt ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Lokalkammer München über die Begründetheit der Verletzungsklage sowie der Widerklage auf Nichtigerklärung entscheidet und ob/inwieweit dies den Anspruch auf Schadensersatz wegen der EV beeinflussen wird.
In jedem Fall dürfen klare Leitlinien der Lokalkammer München zu verschiedenen Fragen hinsichtlich der Voraussetzungen und Geltendmachung von EV-Schadensersatz erwartet werden.
NanoString/Bruker wurde von den folgenden Bird & Bird-Anwält:innen vertreten: Partner Oliver Jan Jüngst, LL.M. und Counsel Dr. Moritz Schroeder mit Unterstützung von Counsel Dr. Annika Lückemann, LL.M., Partnerin Dr. Daniela Kinkeldey, Counsel Dr. Jan van Dieck und Counsel Dr. Anne Halbach in allen Fragen der Rechtmäßigkeit.