Als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in Düsseldorf berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate unsere Mandanten zu diversen individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Angelegenheiten. Dies umfasst insbesondere die laufende Personalarbeit, die individuelle Gestaltung von Anstellungsverträgen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, in- und ausländischen Fremdpersonaleinsatz, Tarifrecht, die betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung, betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen, arbeitsrechtliche Fragestellungen im Rahmen von nationalen und internationalen Transaktionen sowie die gerichtliche Vertretung im Bereich des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.