Als Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in München berate ich sowohl nationale wie internationale Mandanten in sämtlichen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Ich berate und vertrete Mandanten zu allen Themen, die bei der Begründung, dem Verlauf und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen relevant werden. Das beinhaltet insbesondere den Entwurf von Arbeitsverträgen, Vergütungsvereinbarungen und umfassenden Beendigungsvereinbarungen. Darüber hinaus berate ich Mandanten zu kollektivrechtlichen Fragen wie der betrieblichen Mitbestimmung, zu Tarifverträgen sowie bei Umstrukturierungen.