Aus unserem Münchner Büro berate ich Arbeitgeber auf nationaler und internationaler Ebene zu allen rechtlichen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate zu sämtlichen Themen, die sich im Zusammenhang mit der Begründung, dem Inhalt und der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen stellen. Dies schließt insbesondere den Entwurf von Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen, komplexen Vergütungsvereinbarungen sowie einvernehmlichen Beendigungsvereinbarungen ein. Auch entwerfe ich Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen (mit einem Fokus auf IT-spezifischen Themen).
Darüber hinaus berate und verhandle ich regelmäßig im Zusammenhang mit der Planung und Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen und Unternehmenstransaktionen (Share- und Assetdeals).
Unsere Mandanten entstammen verschiedenen Branchen und sind weltweit verteilt. Neben der Beratung deutscher Arbeitgeber in den genannten arbeitsrechtlichen Bereichen berate ich vor allem englischsprachige Arbeitgeber anschaulich zu allen Facetten des deutschen Arbeitsrechts.
Besondere Erfahrung habe ich in dem erfolgreichen außergerichtlichen und gerichtlichen Führen von Rechtsstreitigkeiten mit arbeitsrechtlichem Fokus. Ich habe in den vergangenen Jahren Mandanten in Prozessen insbesondere vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in diversen Bundesländern vertreten.