Von Frankfurt aus berate ich nationale und internationale Mandanten in Bezug auf das deutsche Steuerrecht
Ich berate unsere Mandanten in vielfältigen Fragen zum deutschen Steuerrecht, wobei eine gewisse Fokussierung auf Inbound-Gestaltungen sowie transaktionsgetriebene Beratung gegeben ist.
In meiner bisherigen Tätigkeit konnte ich mir ein hohes Maß an Expertise betreffend der Beratung zur Begründung, Durchführung oder auch Beendigung von Organschaften aneignen und stehe unseren Mandanten bei entsprechendem Beratungsbedarf zur Verfügung.
Gerne betreue ich auch Gesellschafter, die einen Wegzug aus Deutschland planen und bei denen betreffend ihrer Geschäftsanteile eine Besteuerung nach § 6 AStG im Raum steht, von der Planung bis zur Umsetzung.
Im Rahmen unserer ESG Beratung konnte ich zuletzt Expertise im Bereich der Energiesteuer sowie der Stromsteuer aufbauen, die insbesondere bei Projekten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern immer wieder eine Rolle spielen.