Als Rechtsanwalt in unserem Hamburger Büro und Mitglied der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht berate ich nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich betreue unsere Mandanten in diversen arbeitsrechtlichen Belangen. Meine Beratung umfasst sowohl die Unterstützung bei der laufenden Personalarbeit als auch die Begleitung von komplexen Um- und Restrukturierungsmaßnahmen sowie Unternehmenstransaktionen.
Meine Arbeit schließt insbesondere die maßgeschneiderte Gestaltung sämtlicher arbeitsrechtlicher Dokumente, wie Arbeits- und Geschäftsführerdienstverträgen, Vergütungsvereinbarungen sowie Beendigungsvereinbarungen ein. Zudem entwerfe ich die erforderlichen Dokumente für den Personaltransfer im Rahmen von Transaktionsgeschäften. Ich berate außerdem zu kollektivrechtlichen Themen, insbesondere zu Tarifverträgen, sowie dem Bereich der betrieblichen Mitbestimmung und dem Umgang mit Betriebsräten.
Zu meinen MandantInnen zählen nationale und internationale Unternehmen sowie Konzerne, insbesondere aus dem Technologiesektor.
Vor meinem Eintritt in unsere Kanzlei absolvierte ich mein Referendariat mit Stationen in Wirtschaftskanzleien in Hamburg und Tokio. Bereits während meines Studiums wählte ich als Schwerpunktbereich das Arbeitsrecht und konnte meine Fachkenntnisse durch unterschiedliche Tätigkeiten in diesem Bereich, insbesondere bei einer renommierten US-amerikanischen Wirtschaftskanzlei, vertiefen.