Im Bereich der Elektromobilität sind zahlreiche regulierungsrechtliche und sonstige, aufsichtsrelevante Bestimmungen zu beachten.
Zu nennen sind beispielsweise die gesetzlichen Vorgaben an das Inverkehrbringen der jeweiligen Batterie bzw. Speichertechnologie. Hier sind Kennzeichnungs-, Melde- und sonstige Pflichten zu beachten. Insgesamt stellt das korrekte Life-Cycle-Management der Batterien eine praktische wie rechtliche Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund der Vorschriften zur Rücknahme und weiteren Behandlung der Batterien im Anschluss an deren Verwendung im Elektrofahrzeug. Soll die Batterie im Anschluss vor allem in der Form weiterverwendet werden, dass sie in Batteriekraftwerken verbaut wird (Second-Life-Usage), stellen sich weitere Fragen an die ordnungsgemäße Verwendung.
Ein weiteres regulierungsrechtliches Kernthema ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur und hierbei vor allem deren Einbindung in das Netz des verantwortlichen Netzbetreibers auf der einen Seite (Netzintegration) sowie in das „Smart Home“ des Verbrauchers auf der anderen Seite.
Sind zudem Fördermittel im Spiel, mit denen eine innovative Speichertechnologie oder ein besonderer Fahrzeugtyp entwickelt wurden, gilt es, die fördermittelrechtlichen Vorgaben an die zweckgemäße Verwendung der Fördermittel zu beachten. Dies mag im Einzelfall unter anderem vergaberechtliche Pflichten an die Ausschreibung von Aufträgen begründen. Denn im Falle der Nichtbeachtung der fördermittelrechtlichen Vorgaben droht die Rückzahlungspflicht der Fördermittel – zuzüglich Verzinsung.
In jedem Fall gilt: Die zuständigen Behörden haben auch im Kontext der Elektromobilität ein wachsames Auge auf die Einhaltung der einschlägigen regulierungsrechtlichen Vorgaben!
< zurück zu Elektromobilität