Das deutsche Energierecht und ESG (Umwelt, Soziales und Governance) sind eng miteinander verknüpft. ESG-Themen haben Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Energierechts und umgekehrt.
Sowohl durch internationale Vereinbarungen wie dem Pariser Abkommen der Vereinten Nationen (COP21), dem Europäischen Green Deal als auch durch nationale Gesetzesänderungen wie dem Deutschen Klimaschutzgesetz wird das Erreichen der Klimaneutralität zum Kern deutscher Umweltpolitik. Damit treffen im Energiesektor internationale, europäische und nationale Vorgaben aufeinander und führen zu komplexen rechtlichen Anforderungen für Unternehmen. Diese Entwicklung wird weiter voranschreiten, denn über das Europarecht wird sich stärkerer internationaler Klimaschutz, z.B. durch die UN-Weltklimakonferenz in Dubai (COP28) auch auf Deutschland auswirken.
Der Energiesektor befindet sich seit einiger Zeit in grundlegendem Umbruch. Denn zur Erreichung der Klimaneutralität bedarf es der tiefgreifenden Umgestaltung der Energieversorgung. Ausbau der erneuerbaren Energien, Umgestaltung der Mobilitätslandschaft (E-Mobility), Steigerung der Energieeffizienz sind nur einige der relevanten Stichworte.
Der Krieg in der Ukraine hat die Versorgungssicherheit und Kosten der Energieversorgung weit vorne auf der ESG-Agenda platziert. Mit dem Fit-For-55-Paket wurde das bisher umfassendste europäische Klimaschutzpaket in großen Teilen bereits verabschiedet, u.a. mit der Reform des Europäischen Emissionshandelssystems und der damit verbundenen schrittweisen Dekarbonisierung der Stromerzeugung in ganz Europa. In Deutschland wird CO2-Bepreisung national durch das BEHG geregelt. Der Emissionshandel wird in Zukunft wichtiger und wird weitere Sektoren umfassen. Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen auch CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung dem Emissionshandel.
Aber nicht nur klassische Energieversorgungsunternehmen sind von den neuen Herausforderungen, Vorgaben und Gesetzesänderungen betroffen. Denn das Ziel der Klimaneutralität kann nur erreicht werden, wenn alle Wirtschaftsakteure:innen mit in den Transformationsprozess eingebunden werden.
So gelten bereits heute schon viele energierechtliche Vorgaben auch für sektorfremde Unternehmen. Diese Entwicklung wird weiter voranschreiten. Hinzukommen neue Umweltauflagen und Umweltschutzanforderungen, die es einzuhalten gilt.
Die Umsetzung von ESG-Prinzipien im Energierecht trägt dazu bei, den Energiesektor nachhaltiger und verantwortungsbewusster zu gestalten, indem Umwelt- und Sozialbelange in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Geschäftspraktiken integriert werden. So werden z.B. mit dem Klimasozialfonds (KSF) als Teil des Fit-For-55-Pakets die Folgen der europäischen CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr für finanziell schwächere und benachteiligte Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsteilnehmende abgefedert.
ESG-Berichterstattung und -Transparenz sind zunehmend wichtige Elemente der Governance. Unternehmen müssen teilweise umfassende Berichte über ihre ESG-Performance vorlegen, was auch den Energiemarkt und Umweltauswirkungen einschließt (z.B. EU-Taxonomie). Die wegen der Ukraine-Krise zwischenzeitlich drastisch gestiegenen Energiekosten und staatliche Fördermaßnahmen haben zu besonderen Herausforderungen auch für das Management geführt, einschließlich Auswirkungen auf die zulässige Managementvergütung. Unsere Anwält:innen verfügen über jahrelanges Knowhow in den Bereichen Umwelt- und Energierecht und können Unternehmen bei den anstehenden Herausforderungen lösungsorientiert begleiten und beraten.
Unsere Anwält:innen sind Experten im Energierecht und ESG-Compliance. Wir verstehen die energiebezogenen rechtlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen eines ständig und schnell wandelnden Umfelds und erarbeiten für Sie rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen. Neue Gesetzgebervorgaben behalten wir für Sie stets im Blick und unterstützen bei der Begleitung von Gesetzgebungsprojekten.
Erneuerbare Energien: Begleitung von Projekten zum Ausbau erneuerbarer Energien (Wind, Sonne, Biomasse).
Netzausbau: Beratung bei Genehmigungsverfahren, um mehr erneuerbaren Strom transportieren zu können.
Smart Meter: Beratung zu den Anforderungen eines Smart-Meter-Rollout.
PPA (Power Purchase Agreements):
Datencenter: Beratung bei der Nutzung von Abwärme aus Rechenzentren, einschließlich der Ausarbeitung und Verhandlung von Lieferverträgen.
Energiekrise:
Grüne Wasserstoffproduktion: Beratung zu deutschen und europäischen regulatorischen Vorgaben zur Produktion von grünem Wasserstoff.
Große PV-Anlagen: Beratung bei der Regulierung der Erzeugung, des Transports und des Verkaufs von Strom aus großen Photovoltaikanlagen.
E-Mobility: Beratung zur Produkthaftung für Wallboxen für Elektrofahrzeuge.