ESG-Strategien spielen im Arbeitsrecht eine große Rolle. HR-Compliance ist unabdingbar, neue Informations- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmendenvertretung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Diversity/Inclusion und Equal Treatment sind nur ein paar der Kernthemen, die bei Unternehmen ganz oben auf der Agenda stehen und eine Neuausrichtung bestehender Prozesse erfordern.
Im Bereich Labour Relations haben gerade die sozialen Faktoren besondere Bedeutung, zudem ist eine gute Corporate Governance in der HR-Abteilung sicherzustellen. Durch die gezielte Förderung von ESG können Unter-nehmen Top-Talente anziehen und binden, ihren Ruf verbessern und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen.
Eine offene Kultur, transparente Strukturen und Compliance sowohl bezogen auf Gesetze als auch Branchenstandards sind entscheidend, um den aktuellen Herausforderungen und Chancen zu begegnen.
Unser Arbeitsrechtsteam berät Sie gerne umfassend sich in diesem Rahmen zurechtzufinden, Risiken effektiv zu managen und Veränderungen umzusetzen, indem es eine wirtschaftlich orientierte Beratung anbietet, die sowohl den weiteren ESG-Kontext berücksichtigt als auch den Besonderheiten einzelner Unternehmen und Branchen Rechnung trägt.
Beratung von Aufsichtsräten, ob die Vergütung von Vorständen oder Geschäftsführungen paritätisch mitbestimmter Unternehmen an ESG-Themen geknüpft werden kann.
Beratung von Unternehmen zu der Frage, ob die Aufsichtsratsvergütung überhaupt an ESG-Kriterien geknüpft werden kann.
Beratung von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Schaffung und Einhaltung gleichberechtigter Entgeltstrukturen.
Einführung neuer nachhaltiger Benefits.
Beratung bei der Fachkräfteeinwanderung und -anreizen.
Beratung hinsichtlich der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Einführung konkreter ESG-Umsetzungsmaßnahmen.
Durchführung interner Untersuchungen.
Umfassende, länderübergreifende Compliance-Studien.