Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich als Partner im Arbeitsrechtsteam in Deutschland und unserer Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht tätig und biete breitgefächerte Expertise in komplexen arbeitsrechtlichen Sachverhalten.
Ich betreue nationale sowie internationale Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere im Zusammenhang mit umfangreichen geschäftlichen Transaktionen, sowie im Bereich des Schutzes vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen.
Im Laufe der vergangenen 20 Jahre habe ich tiefgehende Erfahrungen im Bereich Sozialplan- und Tarifvertragsverhandlungen gesammelt. So habe ich u.a. TUI und Michelin im Rahmen von Betriebsübergängen beraten.
Als Mitglied unseres China Desk Germany berate ich zudem eine Reihe chinesischer Unternehmen in einer Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fragen.
Lange Zeit war ich als Justitiar, zuletzt als Leiter einer Rechtsabteilung, tätig, sodass mir die täglichen Belange der Rechtsabteilungen aus eigener Erfahrung bekannt sind. Bevor ich im Jahre 2002 in unser Düsseldorfer Büro gewechselt bin, war ich bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Arbeitsrecht tätig.
Heute referiere ich regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Themen, so unter anderem auf Veranstaltungen des Euroforums und des Beck-Verlages. Ferner bin ich Autor zahlreicher Veröffentlichungen, Mitherausgeber des Kommentars 'Praxis des Arbeitsrechts' von Berscheid/Kunz/Brand/Nebeling, in dem ich u.a. das Kapitel 'Betriebsinhaberwechsel' bearbeite.
Zudem bin ich Mitglied im Rechtsausschuss und Prüfer bei der IHK Düsseldorf, ehemaliger Dozent an der Hochschule für Ökonomie & Management (FOM) in Essen/Düsseldorf und derzeit als Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV) in Duisburg tätig. Jahrelang war ich nationaler Präsident der UIA (Union Internationale des Avocats).