Als erfahrene Spezialistin für erneuerbare Energien und Projektfinanzierungen berate ich Unternehmen, Investoren und Finanzinstitute bei der erfolgreichen Realisierung ihrer Projekte.
Die Europäische Kommission hat am 7. Juni 2021 einen Entwurf für die Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 veröffentlicht. Nach diesem Entwurf wird der Titel “Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen” lauten.
Dieser Entwurf unterliegt einer öffentlichen Konsultation bis zum 2. August 2021: Alle Interessierten können daher bis zu diesem Datum ihre Kommentare zu dem Entwurf abgeben.
Die neuen Leitlinien werden dann voraussichtlich bis Ende 2021 verabschiedet werden.
In ihrem Revisionsentwurf möchte die Europäische Kommission den Geltungsbereich der Leitlinien auf alle Technologien ausweiten, die den europäischen Green Deal unterstützen, sowie auf neue Bereiche wie Ressourceneffizienz, saubere Mobilität, Kreislaufwirtschaft oder Biodiversität, indem neue Kategorien von Beihilfen geschaffen werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, den Zugang zu staatlichen Beihilfen zu vereinfachen, beispielsweise durch die Abschaffung der Verpflichtung zur Einzelanmeldung für große „grüne“ Vorhaben, die im Rahmen bereits von der Kommission genehmigten Beihilferegelungen gefördert werden.