Die Corona-Pandemie bleibt eine gesundheitliche, wirtschaftliche und rechtliche Herausforderung. Die Verschärfungen durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 werfen viele Fragen gerade auch für den Einzelhandel auf. Die Kombination von bundesrechtlicher Mindestregelung und landesrechtlichen Verschärfung macht vielen Einzelhändlern und Behörden das Leben schwer.