Energie & Umwelt Updates

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Sibylle Weiler

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Frankreich

Als erfahrene Spezialistin für erneuerbare Energien und Projektfinanzierungen berate ich Unternehmen, Investoren und Finanzinstitute bei der erfolgreichen Realisierung ihrer Projekte.

Anfang Juli wurden mehrere Texte veröffentlicht, die für den Bereich der erneuerbaren Energien und das Umweltrecht von Bedeutung sind.

Agrivoltaik: Veröffentlichung des Erlasses vom 5. Juli 2024 über die Entwicklung der Agrivoltaik.

Der von der Branche mit Spannung erwartete Erlass präzisiert den Rechtsrahmen für die Entwicklung von Agrovoltaik (oder agro- kompatiblen) Projekten. Er ergänzt den Erlass Nr. 2024-318 vom 8. April 2024 und sieht insbesondere vor :

  • Die Einzelheiten der Ertragsberechnung, die es ermöglicht, eine Solaranlage als Agrivoltaik Projekt zu qualifizieren.
  • Finanzgarantien: Gemäß Artikel R. 111-64 des Städtebaugesetzes (code de l’urbanisme) kann die Genehmigung für eine Agrovoltaik- (oder agro- kompatible) Anlage die Verpflichtung des Antragstellers zur Stellung von Finanzgarantien vorsehen. Der Erlass legt einen Pauschalsatz fest, der nach der installierten Leistung berechnet wird: 1.000 * P €/MWp (installiert) für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 MWp, wobei P die Leistung der Anlage darstellt, und 10.000 €/MWp für eine höhere installierte Leistung ;
  • Inhalt der Berichte im Rahmen der Überwachung und Kontrolle von Agrovoltaik Anlagen: In beiden Fällen legt der Erlass den Inhalt der Berichte über die Kontrolle vor der Inbetriebnahme und über die Nachkontrolle nach fünf Betriebsjahren fest.

Veröffentlichung von zwei Dekreten zu Biomethan:

  • Das Dekret Nr. 2024-718 vom 6. Juli 2024 (mit einem am 7. Juli veröffentlichten Erlass), das die Biogasproduktionszertifikate (CPB) betrifft. Diese CPB Zertifikate müssen von den Gaslieferanten erworben werden. Das System soll die Unterstützung der Biomethanproduktion über die staatliche Abnahmepflicht ersetzen. Zur Erinnerung: Das Gesetz "Climat et Résilience" vom 22. August 2021 hat das System der Biogasproduktionszertifikate (CPB) eingeführt. Dieses sieht vor, dass Erdgaslieferanten verpflichtet werden, Zertifikate zu erwerben, die von Erzeugern von eingespeistem Biogas ausgestellt werden, die keine Förderung (mehr) erhalten. Das CPB-System soll die Produktion von Biogas fördern, das in die Erdgasnetze eingespeist wird. Es verpflichtet die Erdgaslieferanten zur Rückgabe von Zertifikaten an den Staat. Die Erdgasversorger können dieser Verpflichtung nachkommen, indem sie entweder direkt Biogas erzeugen, das in ein Erdgasnetz eingespeist wird, oder indem sie Zertifikate von Biogasproduzenten erwerben.
  • Dekret Nr. 2024-681 vom 4. Juli 2024 über Herkunftsnachweise für Biogas für Gebietskörperschaften und das bevorzugte Recht zum Kauf von Herkunftsnachweisen von Biomethanerzeugern mit Kaufverpflichtungsvertrag: Dieses Dekret präzisiert insbesondere die Bedingungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gebietskörperschaften (eingeführt in Artikel L.446-22 des Energiegesetzes). Das Vorkaufsrecht ermöglicht den Gebietskörperschaften, kostenlos alle oder einen Teil der Herkunftsnachweise für Biogas aus einer Anlage auf ihrem Gebiet zu erhalten, um die lokale und erneuerbare Herkunft ihres eigenen Gasverbrauchs zu bescheinigen.

Das Dekret Nr. 2024-742 vom 6. Juli 2024 mit verschiedenen Bestimmungen zur Umsetzung des Gesetzes über die grüne Industrie (loi industrie verte) und zur Vereinfachung der Verfahrensvorschriften im Umweltbereich.

Das Gesetz Nr. 2023-973 vom 23. Oktober 2023 über die grüne Industrie führte mehrere Bestimmungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der für Unternehmen geltenden Verwaltungsverfahren im Umweltbereich ein.

So enthält das Dekret Bestimmungen zu den Bodeninformationen, zur Einstellung der Tätigkeit von klassifizierten Anlagen zum Schutz der Umwelt, die einer Genehmigung und Registrierung unterliegen, zum Verfahren von Drittantragstellern und zur Einführung eines entmaterialisierten Verfahrens für die Übermittlung von Berichte über Unfälle oder Zwischenfälle. Das Dekret enthält darüber hinaus Maßnahmen zur Umsetzung des APER-Gesetzes Nr. 2023-175 vom 10. März 2023 bezüglich der Erteilung von Umweltgenehmigungen.

Das Dekret Nr. 2024-704 vom 5. Juli 2024 zur Änderung des Städtebaugesetzbuchs und des Umweltgesetzbuchs zur Förderung der Ansiedlung von grünen Industrieanlagen.

Ziel dieses Textes ist es, für Projekte, die "im nationalen Interesse der Energie - Souveränität und der ökologischen Energiewende" stehen, eine Ausnahme zu den geltenden Regeln zu ermöglichen, indem eine schnellere Anpassung der Planungsdokumente und eine erleichterte Erteilung von Genehmigungen ermöglicht wird.

Das Dekret enthält eine Liste der Technologien, die von dieser Ausnahmeregelung profitieren: Technologien zur Dekarbonisierung des Bauwesens, der Mobilität, der Industrie, der Landwirtschaft sowie zur Erzeugung, Vernetzung und Speicherung. So werden Windkraft, Photovoltaik, erneuerbares Gas, Wasserkraft, Meeresenergie, Wasserstoff, Stromnetze, Wärme- und Kältenetze, Batterien, Geothermie, Biomassewärme und Solarthermie, Abwärme aus der energetischen Verwertung von Abfällen aus der Industrie, aus Rechenzentren und aus Kläranlagen genannt.

Ebenfalls genannt werden die Bereiche der Herstellung von Bio- Produkten, des Recyclings von Materialien sowie der Abbau, die Herstellung und die Verarbeitung von Rohstoffen, die für die Herstellung von Geräten der im Erlass aufgelisteten Technologien benötigt werden.

Das Dekret soll außerdem das Verfahren präzisieren, um im Voraus festzustellen, dass ein Projekt im besonderen öffentlichen Interesse (RIIPM) steht. Zur Erinnerung: Diese Einstufung ist eine der drei Bedingungen (gemäß Artikel L.411-2, 4°, I des Umweltgesetzbuches) für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Schädigung bestimmter geschützter Arten.

Veröffentlichung der Ergebnisse der Ausschreibung für Onshore-Windkraftanlagen (AO7).

Am 11. Juli 2024 wurde die Liste der Gewinner des 7. Ausschreibungsperiode der sogenannten "PPE2" Ausschreibung für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen an Land veröffentlicht: 58 Windkraftprojekte mit einer kumulierten Leistung von 1058,1 MW und einem Durchschnittspreis von 87,80 €/MWh (die ausgeschriebene Leistung betrug 925 MW) erhielten den Zuschlag.

 

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