Debatte um den Anstieg des Mindestlohns

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Dr. Artur-Konrad Wypych

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Deutschland

Als Partner in der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in unserem Düsseldorfer Büro berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

In Deutschland ist der Mindestlohn ein zentrales Thema, das sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wird. Erst in den letzten Tagen hat der Bundeskanzler die Debatte wieder angeheizt, nachdem das Bündnis Sarah Wagenknecht kurz zuvor mit ihrem Antrag auf Erhöhung am 25. April 2024 im Bundestag gescheitert ist.

Der geltende Mindestlohn

Die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 markierte einen wichtigen Schritt zur Sicherung fairer Löhne und zum Schutz der Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Entgelten. Der Mindestlohn in Deutschland ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt, das am 11. August 2014 erlassen wurde und seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist. Hiernach hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Dies gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags (Vollzeit, Teilzeit, Minijob usw.). Arbeitgeber unterliegen einer Dokumentationspflicht, um die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten.

Seit dem 1. Januar 2024 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei EUR 12,41 brutto pro Stunde und ist für eine weitere Erhöhung auf EUR 12,82 im Jahr 2025 vorgesehen. Diese schrittweise Anpassung spiegelt die Bemühungen wider, eine angemessene Lohnuntergrenze zu gewährleisten, die den Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Lohnentwicklung Rechnung trägt.

Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner, der Mindestlohnkommission, durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Mindestlohnkommission berücksichtigt die allgemeine Lohnentwicklung und die Arbeitsmarktbedingungen bei ihren Empfehlungen zur Anpassung des Mindestlohns. Gewerkschaften kritisieren die Mindestlohnkommission und fordern eine höhere Anhebung als die Kommission vorschlägt.

Die aktuelle Debatte um den Mindestlohn in Deutschland

Der Mindestlohn ist ein kontroverses Thema, das in Deutschland immer wieder diskutiert wird. Dieaktuelle Debatte konzentriert sich auch auf die Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 15, was unterschiedliche Reaktionen hervorruft und von Ökonomen kritisch betrachtet wird.

Experten betonen teilweise, dass der aktuelle Mindestlohn nicht ausreiche, um über die Runden zu kommen. Eine weitere Erhöhung könnte dazu beitragen, die Armut zu reduzieren. Die Lebenshaltungskosten steigen im Laufe der Zeit aufgrund der Inflation. Um den realen Wert der Löhne zu erhalten, ist eine regelmäßige Anpassung des Mindestlohns notwendig. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihrer Arbeit leben können. Eine Erhöhung wird als Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit betrachtet.

Bundeskanzler Olaf Scholz setzt sich für eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf EUR 15 ein. Dies war ein zentrales Wahlversprechen seiner Partei. Zunächst soll der Mindestlohn auf EUR 14 pro Stunde erhöht werden und dann in einem weiteren Schritt auf EUR 15. Die Forderung nach einer Erhöhung des Mindestlohns auf EUR 15 wurde auch von den Grünen, der Linken sowie der Gewerkschaft Verdi unterstützt. Sie argumentieren, dass ein höherer Mindestlohn notwendig sei, damit alle Menschen mit ihrem Einkommen auskommen können. Der Arbeitgeberverband BDA kritisierte Scholz für seine Einmischung in die Festlegung des Mindestlohns und bezeichnete es als “Tabubruch”. Die Wirtschaft warnt vor den Gefahren für Arbeitsplatzsicherheit und Tarifautonomie, wenn der Druck auf die Mindestlohnkommission stetig erhöht wird.

Bei Verstoß gegen Mindestlohngesetzt drohen erhebliche Sanktionen

Arbeitgeber, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können mit erheblichen Sanktionen rechnen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit Geldbußen von bis zu EUR 500.000 geahndet werden. Darüber hinaus kann bei Bußgeldern über EUR 2.500 ein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen. Zudem besteht die Gefahr der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen rückwirkend für mindestens vier Jahre, und bei Vorsatz sogar für 30 Jahre. Der Sozialversicherungsträger hat Nachforderungsansprüche, selbst wenn der Arbeitnehmer nicht auf Nachzahlung der Differenz zum Mindestlohn klagt.

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