Schneller, höher, weiter – Wasserstoffimportstrategie und schnellere Genehmigungen für Elektrolyseure

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Dr. Matthias Lang

Partner
Deutschland

Als Partner unserer internationalen Sektorgruppe Energie- und Versorgungswirtschaft und Mitglied der Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht biete ich unseren Mandanten kommerzielles Denken und langjährige Expertise in regulatorischen Aspekten rund um Infrastruktur und Energie.

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Dr. Tobias Büscher

Associate
Deutschland

Ich bin Associate in unserem Düsseldorfer Büro und berate zu Fragen des Energie-, Umwelt- und Planungsrechts sowie des Öffentlichen Wirtschaftsrechts insgesamt.

Kurz vor der Sommerpause hat die Bundesregierung noch zwei Vorhaben auf den Weg gebracht, die den Hochlauf der Wasserstoffnutzung in Deutschland beschleunigen sollen.

Die Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate und die dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen sollen wesentliche weitere Schritte auf dem Weg zu einer Wasserstoffwirtschaft sein. Solche sind angesichts der bislang stockenden Investitionen und des von der Bundesregierung prognostizierten Bedarfs von 95 bis 130 TWh an Wasserstoff und Derivaten im Jahr 2030 auch dringend notwendig.

Die Importstrategie und die Beschleunigung der Genehmigung von Elektrolyseuren sind im Gesamtzusammenhang mit der nationalen Wasserstoffstrategie und den Planungen für ein Wasserstoff-Kernnetz zu sehen. Der kürzlich von den Fernleitungsnetzbetreibern gestellte Antrag zum Wasserstoffkernnetz sieht eine Leitungslänge von 9.666 km und Investitions­kosten von EUR 19,7 Mrd. vor.

Während das Kernnetz die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Wasserstoffnutzung abdeckt, fokussieren sich die beiden nun vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen darauf, die notwendigen Mengen an Wasserstoff sicherzustellen.

1. Schnellere Genehmigungen von Elektrolyseuren

Die Prognosen der Bundesregierung gehen davon aus, dass zwischen 30 und 50 % des Bedarfs durch Erzeugung des Wasserstoffs in Deutschland abgedeckt werden können. Hierzu sollen entsprechend der nationalen Wasserstoffstrategie bis 2030 Elektrolyseure mit einer Kapazität von mindestens 10 GW gebaut werden.

Um den Ausbau in der zur Verfügung stehenden Zeit zu ermöglichen, ist auch eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren essenziell. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskabinett nun die bereits seit Ende letzten Jahres (wir berichteten) diskutierte Straffung des Genehmigungsverfahrens beschlossen.

Aktuell bedürfen Elektrolyseure, die Wasserstoff in industriellem Umfang herstellen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung inklusive einer Öffentlichkeitsbe­teiligung (Nummer 4.1 Anhang 1 der 4. BImSchV). Das Genehmigungserfordernis beruht auf den Vorgaben der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).

Im Rahmen einer Novellierung der europäischen Richtlinie wird unter anderem die Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser bis zu einem erheblichen Schwellenwert der Tagesproduktionskapazität vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Diesen Spielraum will die Bundesregierung nutzen.

Konkret sieht die Änderungsverordnung vor, dass

  • Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu 5 Megawatt nicht mehr (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürftig sind,
  • Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung von mehr als 5 Megawatt und einer Produktionskapazität von unter 50 Tonnen Wasserstoff je Tag dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG unterfallen und dementsprechend keiner Öffentlichkeitsbeteiligung bedürfen, und
  • Elektrolyseure mit einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff oder mehr je Tag die bereits bisher geltenden Genehmigungsanforderungen erfüllen müssen.

Der ursprüngliche Entwurf der Änderungsverordnung des BMUV sah noch eine kumulative Differenzierung nach Produktionskapazität und elektrischer Nennleistung vor. Hinsichtlich der allgemeinen Genehmigungsvoraussetzungen für Elektrolyseure und den Normgebungshistorie sowohl der Industrieemissionsrichtlinie als auch der Änderungsverordnung verweisen wir auf unseren Artikel aus Dezember 2023.

Die Änderungsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

2. Wasserstoffimporte

Ziel der Importstrategie ist eine stabile, sichere, nachhaltige und diversifizierte Versorgung mit Wasserstoff und Wasserstoffderivaten. Um die notwendige Investitionssicherheit zu gewährleisten, unterstützt die Strategie eine diversifizierte Importproduktpalette (z.B. Ammoniak, Methanol, Naphtha und strombasierte Kraftstoffe).

Für den Transport verfolgt die Bundesregierung den parallelen Aufbau von Importinfrastrukturen für Pipeline- und Schiffstransporte. Dabei sollen auch sogenannte „grüne Korridore“ etabliert werden, die emissionsfreie Schifffahrtsrouten beschreiben.

Die Ziele der Importstrategie sollen unter anderem durch Etablierung einer zuverlässigen Nachfrage, der Ermöglichung grenzüberschreitender Transporte und die Diversifizierung der Bezugsquellen erreicht werden.

Die Nachfrage soll dabei durch Klimaschutzverträge, die eine Umrüstung erleichtern, und weitere Förderinstrumente gestärkt werden. Gleichzeitig sollen regulative Anreize wie der EU-Emissionshandel und der Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) die Wasserstoffnutzung erhöhen. Auch der Ausbau der Transport- und Importinfrastruktur sollen, beispielsweise in Form des LNG-Beschleunigungsgesetzes eine Nachfragesteigerung ermöglichen.

In der Berichterstattung wurde die Importstrategie bereits kritisiert, da die beschriebenen Maßnahmen und Anreize zu wenig konkret seien und mehr eine Zusammenfassung bestehender Ansätze als eine konkrete Strategie enthielten. Welche Entwicklung die Strategie nehmen wird, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an uns. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem International Green Hydrogen Report 2024.

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