Newsletter ESG - September 2025

Umfang und Vielfalt der ESG-Vorschriften nehmen weiterhin rapide zu. Sie beziehen sich auf ein breites Spektrum von Unternehmensaktivitäten mit dem Ziel, Märkte zu stimulieren, Verhaltensweisen zu ändern, Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Staatliche Stellen und Regulierungsbehörden werden zunehmend mehr Befugnisse und Pflichten zur Überwachung und Durchsetzung haben, wobei in einigen Märkten neue Regulierungsbehörden geschaffen werden.

Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Hot Topics unserer Beratungspraxis im Bereich ESG.

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Bundeskabinett beschließt Entlastungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Dr. Matthias Spilker & Daniel Achtelik

Mit zwei Referentenentwürfen schafft das Bundesfinanzministerium die rechtliche Grundlage für ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro. Ziel: die Modernisierung der Infrastruktur und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Die Entwürfe regeln Struktur, Verteilung und Kontrolle der Mittel – und markieren einen Paradigmenwechsel in der Investitionspolitik. Was jetzt für Unternehmen, Länder und Kommunen wichtig wird.

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BGH billigt Baukostenzuschüsse für Batteriespeicher

Dr. Matthias LangAnja Holtermann, LL.M. & Dr. Tobias Büscher

Die Zukunft der EU-Green-Claims-Richtlinie ist ungewiss, doch ein Rückzug ist bislang nicht beschlossen. Trotz politischer Widerstände bleibt das Vorgehen gegen Greenwashing in der EU ein zentrales Thema. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regeln weiterhin gelten, welche Rolle die neue EmpCo-Richtlinie spielt und warum Unternehmen sich jetzt nicht zurücklehnen sollten.

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Fünf Wege, durch Ladestrom Lohnkosten zu sparen – Grüne Mobilität für Arbeitgeber
(Teil 3)

Julian Straßel

Mit der Veröffentlichung seiner Entscheidungsgründe stellt der Bundesgerichtshof klar: Nur Anlagen, die kein Verteilnetz im Sinne des EU-Rechts sind, gelten noch als Kundenanlagen. Die bisherigen Kriterien sind damit hinfällig. Für viele Betreiber bedeutet das: regulatorische Pflichten statt Ausnahmen. Der Artikel ordnet die Entscheidung ein, zeigt verbleibende Spielräume und gibt erste Hinweise zum Handlungsbedarf.

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Aktuelles

Umweltbundesamt (UBA) aktualisiert Übersicht „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“

Guido Bormann & Johannes Woltering

Das UBA hat seine Übersicht zu den „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Diese Publikation bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Vorgaben auf Landesebene zur Beschaffung umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen.

Schwerpunkte der aktualisierten Übersicht

Im Fokus der Publikation stehen vor allem die Vergabevorschriften der Bundesländer, insbesondere die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz.

Die Übersicht erfasst dabei sowohl gesetzliche und untergesetzliche Regelungen als auch verwaltungsinterne Vorschriften und stellt diese systematisch zusammen.

Bundesländer mit weitreichenden Vorgaben

Wie bereits in der vorherigen Auflage von 2020 zeigt sich, dass Berlin, Hamburg und Bremen weiterhin die umfassendsten Vorgaben und Handlungshilfen für umweltfreundliche Beschaffung bereitstellten. Diese Länder nehmen insoweit eine Vorreiterrolle bei der Integration von Umweltaspekten in ihre öffentlichen Vergabeverfahren ein.

Relevanz für die Praxis

Die aktualisierte Übersicht ist gleichermaßen für öffentliche Auftraggeber, die ihre Beschaffungsprozesse nachhaltiger gestalten möchten, sowie für Unternehmen, die sich auf entsprechende Ausschreibungen vorbereiten, interessant. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Ansätze zeigen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für eine einheitliche Umsetzung umweltfreundlicher Beschaffung auf.

Die Übersicht kann auf der Internetseite des UBA heruntergeladen werden:

Download der Übersicht

Tools

Empowering Consumers Directive (EmpCo) Tracker - Umweltwerbung

Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (Empowering Consumers Directive (EmpCo)) hat zum Ziel, irreführende Umweltwerbung (Greenwashing) einzuschränken.

Sie führt strenge neue Vorschriften für allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, zukünftige Umweltleistungen, Aussagen auf der Grundlage von Treibhausgasemissionsausgleichen und andere Formen der Umweltwerbung ein. Eine ausführliche Erläuterung der EmpCo finden Sie hier.

Unser Tracker verfolgt den Fortschritt der nationalen Umsetzung der EmpCo in den Mitgliedstaaten der EU und gibt einen ersten Einblick, wie mit rechtlichen Unsicherheiten der Richtlinie umgegangen wird.

Zum Tracker

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