Umfang und Vielfalt der ESG-Vorschriften nehmen weiterhin rapide zu. Sie beziehen sich auf ein breites Spektrum von Unternehmensaktivitäten mit dem Ziel, Märkte zu stimulieren, Verhaltensweisen zu ändern, Transparenz zu schaffen und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Staatliche Stellen und Regulierungsbehörden werden zunehmend mehr Befugnisse und Pflichten zur Überwachung und Durchsetzung haben, wobei in einigen Märkten neue Regulierungsbehörden geschaffen werden.
Mit diesem Newsletter geben wir Ihnen in regelmäßigen Abständen einen Überblick über die Hot Topics unserer Beratungspraxis im Bereich ESG.
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Dr. Matthias Spilker & Daniel Achtelik
Mit zwei Referentenentwürfen schafft das Bundesfinanzministerium die rechtliche Grundlage für ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro. Ziel: die Modernisierung der Infrastruktur und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Die Entwürfe regeln Struktur, Verteilung und Kontrolle der Mittel – und markieren einen Paradigmenwechsel in der Investitionspolitik. Was jetzt für Unternehmen, Länder und Kommunen wichtig wird.
Dr. Matthias Lang, Anja Holtermann, LL.M. & Dr. Tobias Büscher
Die Zukunft der EU-Green-Claims-Richtlinie ist ungewiss, doch ein Rückzug ist bislang nicht beschlossen. Trotz politischer Widerstände bleibt das Vorgehen gegen Greenwashing in der EU ein zentrales Thema. Im Folgenden erfahren Sie, welche Regeln weiterhin gelten, welche Rolle die neue EmpCo-Richtlinie spielt und warum Unternehmen sich jetzt nicht zurücklehnen sollten.
Mit der Veröffentlichung seiner Entscheidungsgründe stellt der Bundesgerichtshof klar: Nur Anlagen, die kein Verteilnetz im Sinne des EU-Rechts sind, gelten noch als Kundenanlagen. Die bisherigen Kriterien sind damit hinfällig. Für viele Betreiber bedeutet das: regulatorische Pflichten statt Ausnahmen. Der Artikel ordnet die Entscheidung ein, zeigt verbleibende Spielräume und gibt erste Hinweise zum Handlungsbedarf.
Guido Bormann & Johannes Woltering
Das UBA hat seine Übersicht zu den „Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung“ überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Diese Publikation bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Vorgaben auf Landesebene zur Beschaffung umweltfreundlicher Waren und Dienstleistungen.
Im Fokus der Publikation stehen vor allem die Vergabevorschriften der Bundesländer, insbesondere die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz.
Die Übersicht erfasst dabei sowohl gesetzliche und untergesetzliche Regelungen als auch verwaltungsinterne Vorschriften und stellt diese systematisch zusammen.
Wie bereits in der vorherigen Auflage von 2020 zeigt sich, dass Berlin, Hamburg und Bremen weiterhin die umfassendsten Vorgaben und Handlungshilfen für umweltfreundliche Beschaffung bereitstellten. Diese Länder nehmen insoweit eine Vorreiterrolle bei der Integration von Umweltaspekten in ihre öffentlichen Vergabeverfahren ein.
Die aktualisierte Übersicht ist gleichermaßen für öffentliche Auftraggeber, die ihre Beschaffungsprozesse nachhaltiger gestalten möchten, sowie für Unternehmen, die sich auf entsprechende Ausschreibungen vorbereiten, interessant. Die unterschiedlichen landesrechtlichen Ansätze zeigen sowohl Chancen als auch Herausforderungen für eine einheitliche Umsetzung umweltfreundlicher Beschaffung auf.
Die Übersicht kann auf der Internetseite des UBA heruntergeladen werden:
Sie führt strenge neue Vorschriften für allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, zukünftige Umweltleistungen, Aussagen auf der Grundlage von Treibhausgasemissionsausgleichen und andere Formen der Umweltwerbung ein. Eine ausführliche Erläuterung der EmpCo finden Sie hier.
Unser Tracker verfolgt den Fortschritt der nationalen Umsetzung der EmpCo in den Mitgliedstaaten der EU und gibt einen ersten Einblick, wie mit rechtlichen Unsicherheiten der Richtlinie umgegangen wird.