Der Artikel wurde erstmals in dem Branchenmagazin für die maritime Wirtschaft Schiff&Hafen, Ausgabe Nr. 1 | Januar 2026, im Rahmen der festen Kolumne „Navigate Digital Regulation“ von Dr. Philipp Etzkorn publiziert. Die Veröffentlichung in derSchiff&Hafen können Sie hier einsehen.
2026 könnte ein richtungsweisendes Jahr für die autonome und automatisierte Schifffahrt werden, was ferngesteuerte Schiffe einschließt. Nachdem in den letzten Jahren vielfach über die Notwendigkeit von einheitlichen Normen und Standards gesprochen wurde, dürften dieses Jahr nun einige konkrete Entwicklungen folgen. Auch die deutschen Behörden möchten das Thema vorantreiben und rufen dazu auf, sich aktiv einzubringen.
Die International Maritime Organization („IMO“) plant den Entwurf ihres Maritime Autonomous Surface Ship-Code („MASS-Code“) im Mai 2026 zu veröffentlichen. Dieser soll zwar zunächst nur unverbindliche Wirkung entfalten, jedoch ab spätestens 2032 verbindlich gelten und Schiffe ab einer Bruttoregisterzahl („BRZ“) von 500 erfassen. Es ist zudem davon auszugehen, dass sich die im MASS-Code gesetzten Standards auch in der Rechtssetzung für kleinere Schiffe niederschlagen werden.
Allen, die sich mit dem autonomen oder automatisierten Schiffbestrieb befassen, ist zu raten, sich frühzeitig mit den vorgesehenen Vorgaben auseinanderzusetzen und die eigenen Entwicklungen und Geschäftsmodelle darauf anzupassen. Beispielsweise ist im MASS-Code vorgesehen, dass ein Kapitän in einem Remote Operation Center („ROC“) mehrere Schiffe gleichzeitig überwachen darf. Eine absolute Höchstzahl ist nicht vorgegeben. Stattdessen soll diese von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Betriebs abhängen. Eine optimale Ausgestaltung des operativen Betriebs könnte also erhebliche Wettbewerbsvorteile und große Effizienzgewinne mit sich bringen.
Die Europäische Kommission möchte den Standards der IMO nicht vorgreifen und wartet daher ab, wie diese konkret aussehen werden. Es wird sich im Anschluss zeigen, ob weitere regulatorische Maßnahmen ergriffen werden.
Darüber hinaus ist Deutschland 2025 einer Gruppe von Nordseeanrainern („MASS MoU“) beigetreten, die sich zum Ziel gesetzt hat, die autonome und automatisierte Schifffahrt für kleinere Schiffe (< 24 Meter) in der Nordsee einheitlich zu regeln. Für 2026 ist hier vorgesehen, die Rechtssetzung weiter voranzutreiben und konkrete Regelungen zu entwerfen.
Gerade in diesem wichtigen Wirtschaftsraum soll es durch einheitliche Standards möglich werden, nahtlos zu agieren. Der Einsatz kleinerer autonomer und automatisierter Schiffe soll dadurch wirtschaftlich attraktiv und regulatorisch handhabbar gestaltet werden.
Schließlich wird auch an der nationalen Rechtssetzung intensiv gearbeitet. Insbesondere soll es Forschung und Wirtschaft erleichtert werden, automatisierte und autonome Schiffe unter Realbedingungen einzusetzen. Es wird beispielsweise daran gearbeitet, die notwendigen Rechtsgrundlagen für Probefahrtsgenehmigungen zu schaffen. Es ist damit zu rechnen, dass dies im Laufe des Jahres erfolgreich abgeschlossen wird.
Auf Seiten der Behörden ist man sich bewusst, dass die Vielzahl öffentlicher Akteure und Behörden für die Wirtschaftsteilnehmer herausfordernd ist. Entsprechend soll im Laufe des Jahres die Website www.deutsche-flagge.de deutlich ausgebaut werden. Dort sollen insbesondere auch Informationen zu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten aufgenommen werden, die Interessenten eine erste Orientierung bieten. Ein weiteres Angebot an die Wirtschaft ist die E-Mail-Adresse mass@deutsche-flagge.de. Diese Adresse stellt einen Single Point of Contact für Fragen, Anregungen und Wünsche der Wirtschaftsteilnehmer dar. Nachrichten, die dort eingehen, werden an die jeweils zuständigen Stellen und Ansprechpartner weitergeleitet.
Kurz vor Weihnachten 2025 fand im Bundesamt für Schifffahrt und Hydrografie („BSH“) der erste „Runde Tisch Autonome Schifffahrt“ statt. Dabei hat Helge Heegewaldt, Präsident des BSH, die Teilnehmenden ermuntert, die Regulierung der automatisierten und autonomen Schifffahrt im Dialog zu gestalten und konkrete Anregungen für eine praxistaugliche Rechtssetzung zu machen. Beispielsweise wurde etwa dazu aufgerufen, im Kontext Cybersicherheit Vorschläge für relevante Normen und Standards zu machen. Es ist geplant solche „Runden Tische“ auch zukünftig im halbjährlichen oder jährlichen Rhythmus stattfinden zu lassen.
Im Rahmen der Kolumne „Navigate Digital Regulation” bereits erschienen:
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