Als Associate der Praxisgruppe Internationales Arbeitsrecht in Düsseldorf berate ich in- und ausländische Mandanten in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Ich berate Mandanten zu individualvertraglichen Problemstellungen, wie sie sich beispielsweise bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, in Trennungsprozessen oder im Falle von Arbeitnehmerüberlassung stellen.
Neben der Beratung in diversen individualrechtlichen Angelegenheiten umfasst meine Praxis auch kollektivrechtliche Aspekte wie beispielsweise die betriebliche Mitbestimmung und die Unternehmensmitbestimmung. Daneben berate ich Mandanten bei arbeitsrechtlichen Restrukturierungen.
Vor meinem Eintritt in unsere Kanzlei konnte ich bereits Erfahrungen als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Arbeitsrecht in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien sammeln. Mein Referendariat absolvierte ich in Duisburg. Während dieser Zeit war ich unter anderem im Generalkonsulat in Thessaloniki und in der arbeitsrechtlichen Praxis einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln tätig.