Der europäische Gesetzgeber beschloss im Sommer 2018 die fünfte Europäische Anti-Geldwäscherichtlinie (Directive 2018/843 - AMLD 5). Demnach müssen die EU-Mitgliedsstaaten bis zum Januar 2020 die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Erstmals betroffen ist von der Richtlinie auch der europäische Kryptomarkt
Als einer der ersten hat sich nun der niederländische Gesetzgeber an eine erste Umsetzung gewagt, die am 11. Dezember 2018 zur Konsultation zirkuliert wurde (https://www.internetconsultatie.nl/wijzigingamld4). Alle Marktteilnehmer haben bis zum 15. Januar 2019 Zeit ihre Stellungnahmen einzureichen.
Vorschlag der Lizenzpflicht
Ein Novellierungsvorschlag des Richtlinienentwurfs dürfte dabei besondere Auswirkung auf den niederländischen (und europäischen) Kryptowährungsmarkt haben. Die AMLD 5 nimmt zwingend alle Plattformen, die Kryptowährungen in Fiatwährungen umtauschen (Kryptotauschbörsen) sowie für Anbieter von elektronischen Geldbörsen für Kryptowährungen (sog. crypto wallets) in den Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten mit auf. Zusätzlich sollen sich diese Anbieter bei den nationalen Aufsichtsbehörden registrieren. Der niederländische Vorschlag jedoch sieht zu dieser Registrierungspflicht ein „Upgrade“ vor und verlangt eine Lizenzpflicht. Sollte sich der bestehende Vorschlag durchsetzen, müssen demnach Tauschbörsen und crypto wallet Anbieter, die sich auf dem niederländischen Markt bewegen wollen, bei der Niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank - DNB) um eine Lizenz bewerben. Betroffen wären also auch zukünftige und bestehende nicht-niederländische Anbieter, die Ihre Dienste grenzüberschreitend anbieten.
Reichweite der Lizenzpflicht
Die zum Entwurf gereichten Merkblätter und Lesehilfen machen die Intention des Gesetzgebers deutlich mit der Lizenzpflicht ausschließlich Anti-geldwäschemaßnahmen sicherzustellen. Bei Bewerbung um eine Lizenz wird die DNB folglich nur feststellen, ob die Tauschbörse bzw. der crypto wallet Anbieter geeignete und erforderliche Maßnahmen und Compliance Prozesse in Bezug auf bestehendes Anti-geldwäscherecht getroffen hat. Sollte die DNB zu dem Schluss kommen, dass dies nicht der Fall ist, wird die Lizenz vorenthalten und der Antragssteller wird vom niederländischen Markt ausgesperrt.
Den Vorgaben der AMLD 5 folgend, soll die DNB überdies auch die fachliche Eignung und Verlässlichkeit des Managements des Antragsstellers bewerten.
Konsequenzen
Die inhärente Anonymität und niedrige Regulierungsschwelle des Kryptomarktes hat diesen lange Zeit so attraktiv gemacht und den Hype befeuert. Mit Umsetzung der AMLD5 und der Ausweitung des regulatorischen Sichtfelds beabsichtigt der europäische Gesetzgeber nun die Weichen für einen ausgewogenen und angemessenen Ansatz zu stellen, der technischen Fortschritt sowie das hohe Transparenzbedürfnis im weiten Feld alternativer Finanzierungmethoden und des Social Entrepeneurship ermöglicht. Für den Kryptomarkt bedeutet die (teilweise) Löschung der Anonymität der Teilnehmer bereits einen tiefen Einschnitt. Ob das niederländische „Upgrade“ zur Lizenzpflicht dann noch als ausgewogen und angemessen bezeichnet werden kann, ist zumindest strittig.
Unser Team von finanzregulatorischen und Blockchainexperten beantwortet gern all Ihre Fragen rund um die AMLD 5 und deren Umsetzung.