Zu den deutschen Maßnahmen gegen Covid-19 gehört ein unbegrenztes Kreditprogramm, welches von der staatlichen Entwicklungsbank KfW bereitgestellt wird. Seit der Ankündigung Mitte März sind Tausende von Anträgen bei den kooperierenden Banken eingegangen, die ein relativ optimistisches Bild zeichnen.
Die deutsche Bundesregierung hat mehrere Maßnahmen ergriffen, um den wirtschaftlichen Folgen von Covid-19 abzumildern. Eine davon ist das "KfW-Sonderprogramm 2020", ein unbegrenztes, zinsgünstiges Kreditprogramm, das von der staatlichen Entwicklungsbank ermöglicht wird. Das Programm steht inländischen (und je nach Geschäftsmodell auch ausländischen) Unternehmen über ein geregeltes Antragsverfahren unter Einbeziehung der Hausbanken der Unternehmen zur Verfügung. Die Bemühungen der Regierung und der KfW werden durch die eigenen Liquiditätshilfeprogramme der Banken ergänzt, die mehrere Milliarden Euro für Covid-19-bezogene Kredite zur Verfügung stellen.
Seit der Ankündigung des „Sonderprogramms 2020“ Mitte März sind die KfW-Darlehen zur bevorzugten Wahl für Unternehmen geworden, die aufgrund von Covid-19 in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Mehrere tausend Anfragen und Anträge haben bereits die von der KfW autorisierten Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Geschäftsbanken erreicht. Nach Angaben der KfW belaufen sich die bisherigen Anträge auf fast 9 Mrd. EUR.
Für den Großteil der Kreditanträge (solche unter 3 Mio. EUR) wird die Hausbank die Risikobewertung durchführen. Die Hausbank vergibt den KfW-Kredit vorerst aus eigenen Mitteln, da sich die technische Infrastruktur für eine reibungslose Abwicklung im Aufbau befindet. Die Hausbanken erhalten eine sofortige Refinanzierungsgarantie der KfW. Das Programm wird voraussichtlich bis zum 14. April 2020 voll funktionsfähig sein.
Die Banken sind bestrebt, ihren Kunden sowohl unter Berücksichtigung der KfW-Optionen als auch ihrer eigenen Kreditprogramme das richtige Produkt anzubieten. Die folgenden Wochen könnten eine Verlagerung von der Überbrückungsfinanzierung hin zu dauerhaften und nachhaltigen Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung eines Endes der Krise und der Zeit der wirtschaftlichen Erholung zeigen.
Diese insgesamt sehr positiven Aussichten, die von den meisten Banken gegeben werden, scheinen von den Kreditnehmern nicht in allen Fällen geteilt zu werden. Insbesondere kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU) halten die Handhabung des KfW-Programms durch ihre Hausbank für zu bürokratisch. Die Kreditwürdigkeit kann zwar durch den Jahresabschluss 2019 eines Unternehmens bescheinigt werden, doch sind diese für KMU nicht innerhalb der ersten 6 Monate des neuen Jahres fällig. Nicht alle Banken akzeptieren den letzten verfügbaren Abschluss aus dem Jahr 2018.
Die Banken kritisierten dagegen den verbleibenden Risikoanteil von 10 bis 20 %, der nicht von der KfW übernommen wird. Eine 100%ige Bundesbürgschaft (was eine 100%ige KfW-Bürgschaft praktisch bedeutet) wurde zuerst von der Europäischen Kommission abgelehnt, obwohl die Bundesregierung Offenheit für die Idee vorgeschlagen hat. Nach anfänglicher Ablehnung hat die EU Kommission einer 100% Risikotragung der KfW zugestimmt. Die Bundesregierung unterstützte dieses Vorgehen und die KfW hat ein neues Kreditprogramm mit 100% Risikoübername für KMUs aufgesetzt.
Die Wirksamkeit des KfW-Sonderprogramms hängt weitgehend von der Lösung dieser Fragen ab. Ein unbefristetes Kreditprogramm kann den wirtschaftlichen Schlag von Covid-19 nur abmildern, wenn die Kredite auch wirklich ausgezahlt werden. Eine 100%ige Risikoübernahme durch den Staat kann nach dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz derzeit auch durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds gewährt werden, aber solche Maßnahmen sind in der Regel nur für größere Unternehmen möglich. Die endgültige Fassung des Gesetzes finden Sie hier und eine kurze Zusammenfassung der Stabilisierungsmaßnahmen finden Sie hier.